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Freiwillige Vereinbarungen und Ausgleichszahlungen

Freiwillige Vereinbarungen

Freiwillige Vereinbarungen (FV) sind vertraglich vereinbarte Flächenmaßnahmen zum Grundwasserschutz. Die Maßnahmen gehen über die Anforderungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung hinaus, dabei entstehende wirtschaftliche Nachteile bzw. Mehraufwendungen werden entschädigt.

FV werden auf der Grundlage des Maßnahmenkataloges des Niedersächsischen Umweltministeriums abgeschlossen. Der Katalog enthält zu den einzelnen Maßnahmen, z. B. zur aktiven Begrünung der Flächen oder zu einer reduzierten Düngung, fachliche Mindestanforderungen, die in den Kooperationen vor Ort ergänzt bzw. konkretisiert werden. Weiterhin enthält der Maßnahmenkatalog Berechnungsgrundlagen und maximale Förderbeträge für alle FV. Für die Ermittlung der örtlichen Förderbeträge sind die aktualisierten Berechnungsgrundlagen im Blaubuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu nutzen.

Neben den FV können unter bestimmten Bedingungen auch niedersächsische Agrarumweltmaßnahmen zum Gewässerschutz abgeschlossen werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind in der Kombinationstabelle FV / AUKM dargestellt.

Neben Vertragsmustern und Hinweisen stehen hier weitere Informationen zu Freiwilligen Vereinbarungen als Download bereit.

Ausgleichszahlungen

Ausgleichszahlungen können für Einschränkungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen sowie erwerbsgärtnerischen Nutzung durch Auflagen von Wasserschutzgebietsverordnungen und für Nachteile durch pflanzenschutzrechtliche Verbote und Beschränkungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmittel gezahlt werden. Ausgleichsanträge sind bis zum 31.03. des zweiten Jahres, dass auf das Ausgleichsjahr folgt, beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu stellen.


Für die Ermittlung der örtlichen Ausgleichsbeträge sind die aktualisierten Berechnungsgrundlagen im Blaubuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu nutzen.

Ab dem Jahr 2024 können Wasserversorger auf Grundlage der Niedersächsische Verordnung über die Erstattung von Ausgleichsleistungen nach § 52 Abs. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (NEAWVO) für geleistete Ausgleichszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen bis zu 90 % erhalten.


Muster für Anträge auf Ausgleichszahlungen

Muster für Anträge auf Ausgleichszahlungen zum Glyphosatverbot

Informationen des Geschäftsbereichs 5

  • Antragsunterlagen zur Erstattung wasserrechtlicher Ausgleichsleistungen (NEAWVO)

Vertragsmuster für Freiwillige Vereinbarungen

Abwicklung von Freiwilligen Vereinbarungen

Datenerfassung zu Freiwilligen Vereinbarungen

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