Fördermengen der Wassergewinnungsanlagen
Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers soll grundsätzlich nachhaltig so gestaltet sein, dass nicht mehr Grundwasser gefördert bzw. entnommen wird, als auch langfristig neu gebildet wird. Ziel ist, einen guten mengenmäßigen Zustand sicherzustellen.
Spezielle Regelungen dazu findet man im Wasserhaushaltsgesetz unter § 47 WHG und im Niedersächsischen Wassergesetz beim § 87 NWG. Zusätzlich gilt für Niedersachsen der Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers.
Die in Niedersachsen entnommen Grundwasserentnahmemengen werden seit 2005 über die Erklärungen der Nutzer zur Wasserentnahmegebühr durch die Unteren Wasserbehörden im Wasserbuch erfasst.