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Öffentliche Trinkwasserversorgung und Wassergewinnungsanlagen für Industrie und Gewerbe

Die Nutzung der Ressource Wasser für die Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung (§ 50 WHG und § 88 NWG) und die Wassergewinnungsanlagen der privaten bzw. gewerblichen Wirtschaft wird in Niedersachsen überwiegend aus dem Grundwasser, aber auch aus den Talsperren des Harzes gedeckt.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe der Gemeinden, die sie im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Gemeinden erlassen entsprechend der Niedersächsischen Gemeindeordnung Satzungen und stellen eine gemeinschaftliche Trinkwasserversorgung sicher. Die öffentliche Wasserversorgung wird entweder von den Gemeinden selbst oder in ihrem Auftrage von anderen Wasserversorgungsunternehmen übernommen.

Folgende Unternehmensformen sind in der öffentlichen Wasserversorgung Niedersachsens tätig:

  • Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände
  • Kommunale Eigengesellschaften, Eigen- und Regiebetriebe der Gemeinden
  • Gemischt öffentlich-privatwirtschaftliche Gesellschaften, z. B. AG, GmbH
  • Privatrechtliche Gesellschaften

Die rein private Wasserversorgung ist in Niedersachsen nur von untergeordneter Bedeutung. Die Wasserversorgung für Industrie- und Gewerbebetriebe in der erforderlichen Menge und Qualität ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dabei sind die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser (§ 47 WHG) einzuhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Fördermengen
Rohwasserbeschaffenheit

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