Qualitätsmanagement
Qualitätspolitik
Die Arbeitsergebnisse des NLWKN-Labors bilden die Grundlage weitreichender und häufig kostenintensiver Entscheidungen. Grenzwertüberschreitungen bringen in der Regel erhebliche wirtschaftliche oder strafrechtliche Konsequenzen für den Verursacher mit sich. An die Qualität und Zuverlässigkeit der Untersuchungsergebnisse werden daher höchste Anforderungen gestellt.
Diese Anforderungen sind in der internationalen Norm „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ dargelegt (DIN EN ISO 17025). Die Laboratorien des NLWKN verpflichten sich zur Einhaltung dieser Norm. Die Erfüllung dieser Anforderungen hat Priorität gegenüber den anfallenden Kosten.
Die Qualität und Zuverlässigkeit der Arbeitsergebnisse ist durch eine Vielzahl von organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen sichergestellt. So wird gewährleistet, dass
- nur ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird,
- Personal- und Aufgabenumfang aufeinander abgestimmt sind,
- die laufende Schulung und Fortbildung des Personals sichergestellt ist,
- Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die eine geeignete bauliche und insbesondere technische Ausstattung haben,
- die für die Erfüllung der Aufgaben geeigneten Geräte vorhanden sind,
- die vorgeschriebenen Mess- und Analysenverfahren fachgerecht angewendet werden,
- umfangreiche interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden,
- alle Schritte für das Erreichen des Untersuchungszieles nachvollziehbar dokumentiert und gesichert werden
- die Einhaltung der geforderten Qualitätsmaßnahmen regelmäßig überprüft wird.
Als Dienststelle des Landes erfüllt der NLWKN alle Anforderungen an Unparteilichkeit, Integrität und Vertraulichkeit. Soweit der NLWKN gutachterlich tätig wird, handelt er fachlich weisungsfrei, unabhängig, nach bestem Wissen und orientiert sich am Stand von Wissenschaft und Technik. Eine Einflussnahme außenstehender Personen oder Organisationen auf die Arbeitsergebnisse ist ausgeschlossen.
Die oberste Leitung des NLWKN bekennt sich zu der Verpflichtung, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung entsprechend der DIN EN ISO/IEC 17025 durch Bereitstellung hinreichender Ressourcen zu erfüllen.
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Akkreditierung
Was heißt das – Akkreditierung? Der Begriff leitet sich vom lateinischen accredere ab, was so viel heißt wie „Glauben schenken“. Er wird allgemein dafür benutzt, wenn eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. In Deutschland handelt es sich bei der „allgemein anerkannten Instanz“ um die Deutsche Akkreditierungsstelle mit der hübschen Abkürzung DAkkS.
Die klingende Analogie zum Wildtier des Jahres 2010 geht über die phonetische Entsprechung hinaus. Ganz ähnlich wie der Allesfresser Dachs verbreitet sich auch das Akkreditierungsgewerbe über nahezu ganz Europa aus. Der politische Antrieb ist der Wunsch, sämtliche Dienstleistungen und Produkte gleichen internationalen Qualitätsstandards zu unterwerfen. Das betrifft nicht nur die hinlänglich bekannte Standard-Gurke in der Gemüseabteilung, sondern auch die Qualität von Analysenergebnissen, die in analytischen Labors gewonnen werden.
Die formellen Grundlagen liefern europäische Richtlinien: Danach haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass die Laboratorien „Qualitätsmanagementverfahren anwenden, die mit der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 oder anderen gleichwertigen, auf internationaler Ebene anerkannten Normen im Einklang stehen“.
DIN EN ISO/IEC 17025 – das ist die internationale Norm für die Allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien. Sie ist das Pendant zur vielleicht bekannteren ISO 9000, nach der sich mittlerweile viele Betriebe von der Arztpraxis bis zum Zoologischen Garten zertifizieren lassen.
Für einen der Laborstandorte des NLWKN ist die Akkreditierung schon altbekannt. Bereits im Jahre 2003 wurde sie in Hildesheim erreicht, damals noch unter der Bezeichnung NLÖ (Niedersächsisches Landesamt für Ökologie). Ein für Behörden seinerzeit sehr ungewöhnlicher und innovativer Schritt. Drei Jahre nach Integration des NLÖ in den NLWKN wurde die Akkreditierung auf die Probenahmestützpunkte in Braunschweig und Göttingen erfolgreich ausgedehnt.
Die Erweiterung um die Labor- bzw. Probenahmestützpunkte in Aurich, Brake, Lüneburg, Meppen, Stade und Verden bzw. Cloppenburg und Sulingen war ein gewaltiges Unterfangen, welches viele Jahre an Vorbereitung bedurfte.
Qualitätsbewusstes Arbeiten war im Labor des NLWKN schon immer eine Selbstverständlichkeit. Die Anforderungen an ein akkreditiertes Labor aber gehen über das Erzeugen richtiger und präziser Analysendaten hinaus. Ein großer Komplex dabei widmet sich der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit aller Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem Einkauf von Verbrauchsmitteln und Geräten, Bewertung von Auftragnehmern und Auftraggebern, interne und externe Kommunikation.
Seit Einführung des Qualitätsmanagementsystems werden die Qualitätsstandards innerhalb des Landeslabors harmonisiert und – wo erforderlich – kontinuierlich verbessert.
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Notifizierung
In Ergänzung zur Akkreditierung dient die Notifizierung der besonderen Kompetenzfeststellung eines Labors im Bereich der Überwachung von Abwassereinleitungen und anderen potentiellen Belastungen natürlicher Wasserressourcen, etwa Abfalldeponien. Hierbei kommt es insbesondere auf die Einhaltung rechtlicher Regelungen an, etwa die formal-richtige Anwendung bestimmter Vorschriften. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die solche Überwachungstätigkeit für Betreiber uns Staat nach sich ziehen können.
QM-Ziel