Allgemeine Verfahrensinformationen
Bestimmte Verfahren nach dem Niedersächsischen Deich- bzw. Wassergesetz obliegen dem NLWKN. Die Zuständigkeit ist im jeweiligen Gesetz sowie in den Zuständigkeitsverordnungen Deich und Wasser festgelegt. mehr
Bestimmte Verfahren nach dem Niedersächsischen Deich- bzw. Wassergesetz obliegen dem NLWKN. Die Zuständigkeit ist im jeweiligen Gesetz sowie in den Zuständigkeitsverordnungen Deich und Wasser festgelegt. mehr
Im Küstenland Niedersachsen spielen die Schutzwerke auf den Inseln und auf dem Festland eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Bevölkerung. Wie treffen die Entscheidungen. mehr
Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit erhebliche Schäden angerichtet. Seit Jahrzehnten wird daran gearbeitet, Ortschaften durch Deiche, Hochwasserschutzwände, Sperrwerke und andere Schutzvorkehrungen vor dem Hochwasser zu schützen. mehr
Die Fließgewässer, Seen und Küstengewässer in Deutschland befinden sich in der Regel nicht in ihrem natürlichen Zustand, sondern wurden baulich gestaltet, um Sicherheits- und Nutzungsinteressen zu verwirklichen. mehr
Wasser aufzustauen, dient vielerlei Zwecken. Zum einen sind Talsperren und Rückhaltebecken wichtige Einrichtungen des Hochwasserschutzes und zum anderen wird Wasser aus Talsperren auch für die Trinkwassergewinnung benötigt. mehr
Gemäß § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) darf Abwasser nur eingeleitet werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. mehr
Überschwemmungsgebiete werden ausgewiesen, damit die oberirdischen Gewässer genug Raum haben, um bei Hochwasser über die Ufer zu treten, ohne größeren Schaden anzurichten. Sie werden durch behördliche Verordnungen nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgesetzt. mehr
Wasserschutzgebiete sind für die öffentliche Trinkwasserversorgung von größter Bedeutung. mehr
Der NLWKN hat nach § 5 UVPG festzustellen, ob für ein konkretes Vorhaben, das in der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ (Anlage 1 UVPG) erfasst wird, die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht und das Ergebnis bekanntzugeben. mehr
Über die in den anderen Abschnitten genannten Aufgaben hinaus obliegen dem NLWKN einige weitere Entscheidungen. mehr