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Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH

Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt


Die Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH, Wunstorfer Straße 40, 30926 Seelze, stellt am Standort Seelze im Wesentlichen anorganische und organische Produkte sowie Erzeugnisse für die Halbleiterindustrie her. Es handelt sich um einen Betrieb der chemischen Industrie, welcher dem Anhang 22 Abwasserverordnung (AbwV) zuzuordnen ist.


Der Standort verfügte über eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser in die Leine. Die Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH hatte die Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt, da die bisherige Erlaubnis bis zum 31.12.2016 befristet war. Neben dem standorteigenen Abwasser sollen auch Abwasser anderer Betriebe sowie zu Tage gefördertes kontaminiertes Grundwasser mitbehandelt werden. Das Grundwasser stammt aus einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines am Standort geführten Bodenschutzverfahrens. Nähere Einzelheiten sind aus den Antragsunterlagen ersichtlich.


Der Firma Honeywell Specialty Seelze GmbH wurde aufgrund ihres Antrags vom 07.11.2014 in der Fassung vom 22.01.2015, ergänzt am 28.04.2015 und am 14.08.2015, gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4, §§ 10, 12, 15 WHG, § 4 IZÜV und § 4 AbwAG die Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Leine mit Bescheid vom 27.01.2016 erteilt.


Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis.


(nicht vollständig barrierefrei)

 

 

 

 

 

 


Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) - BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie, Februar 2003" zuzuordnen.

  Bildrechte: Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH

Firmengelände der Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH

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