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Statkraft Markets GmbH - Standort Landesbergen

wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Oberflächenwasser aus der Weser und Einleitung von Abwasser in die Weser erteilt


Der Firma Statkraft Markets GmbH, Derendorfer Allee 2 a, 40476 Düsseldorf, wurde aufgrund ihres Antrags vom 01.02.2023 gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4, 10, 12, WHG, § 4 IZÜV die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Oberflächenwasser aus der Weser und Einleitung von Abwasser in die Weser für den Betrieb des Biomasse-Heizkraftwerks II in Landesbergen erteilt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrags ist die zusätzliche Entnahme von Wasser aus und Einleitung von Abwasser in die Weser.

Die Antragstellerin Statkraft Markets GmbH plant ergänzend zu den beiden bestehenden Anlagen (Block 4 und Biomasse 1) den Bau und Betrieb eines zweiten Biomassekraftwerks (BMHKW II) am Standort Hävern in Landesbergen. Die bestehenden Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen sollen auch zukünftig Bestand haben.

Der NLWKN - Direktion hat der Firma Statkraft Markets GmbH mit Bescheid vom 27.02.2024 die wasserrechtliche Erlaubnis für die zusätzliche Entnahme von Wasser aus und Einleitung von Abwasser in die Weser erteilt.

Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gem. § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidungen zu informieren. Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der wasserrechtlichen Erlaubnis finden Sie ab dem 30.05.2024 in der nebenstehenden Infospalte.

Jeweils eine Ausfertigung des gesamten Erlaubnisbescheides liegt in der Zeit vom 30.05. bis einschließlich 12.06.2024 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsicht aus:

– Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Direktion, Geschäftsbereich 6: Wasserwirtschaftliche Zulassungen, Rudolf-Steiner-Straße 5, 38120 Braunschweig, Zimmer 20 e, montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr;

– Stadt Nienburg/Weser, Marktplatz 1, 31582 Nienburg/Weser, Zimmer 328, montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr;

– Samtgemeinde Mittelweser, Dienststelle Landesbergen, Hinter den Höfen 13, 31628 Landesbergen, Zimmer 17, montags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr;

– Samtgemeinde Mittelweser, Am Markt 4, 31592 Stolzenau, Zimmer 202, montags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr, freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Den vollständigen Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu dem Vorhaben der Öffentlichkeitsbeteiligung, die wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Antragsunterlagen finden Sie in der nebenstehenden Infospalte.



Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:

Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (Juli 2006)" zuzuordnen.

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