Hochwasserschutz in der Stadt Celle, 2. Abschnitt
Planfeststellungsbeschluss vom 14.07.2011 zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Celle von der Fuhsemündung bis zur Allerinsel
Mit Datum vom 14.07.2011 ist der Planfeststellungsbeschluss zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Celle von der Fuhsemündung bis zur Allerinsel ergangen. Von den in diesem 2. Planfeststellungsabschnitt festgestellten Maßnahmen geht eine unmittelbare Schutzwirkung auf die durch Hochwässer gefährdeten Anlieger der Aller und der Fuhse aus.
Durch Vorlandabgrabungen in einem Umfang von rund 172.000 m³, die Anlage von Flutmulden und eines sog. Altarmes wird der Flussquerschnitt vergrößert, so dass evtl. Hochwässer schneller abfließen können. Zudem wird eine Absenkung des Bemessungshochwassers um bis zu ca. 20 cm erreicht (z.B. am Pegel Celle unterhalb der Bahnbrücke).
Für die Bereiche, die trotz abgesenkter Hochwasserstände keinen hinreichenden Hochwasserschutz erfahren, sind technische Bauten in Form von Hochwasserschutzwänden und Verwallungen geplant. Die Unterhaltung der Hochwasserquerschnitte und Hochwasserschutzanlagen erfolgt durch die Stadt Celle. Für die Maßnahmen dieses 2. Abschnitts werden Kosten in Höhe von 4,64 Mio € veranschlagt.
Der Planfeststellungsbeschluss steht in der Informationsspalte zum Download bereit.
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