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Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz und Wussegel, 3. Planungsabschnitt

Planfeststellungsbeschluss am 16.08.2024 erlassen


Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg.

Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen.

Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Planfeststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege.

Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines Elbehochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 03.08.2022 bis 02.09.2022 (jeweils einschließlich) über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de („Erhöhung Elbedeich, Penkefitz bis Wussegel“) eingesehen werden.

Die Planunterlagen haben daneben im o.g. im Zeitraum bei der Samtgemeinde Elbtalaue während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegen. Maßgeblich war der Inhalt der im Internet veröffentlichen Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 04.10.2022 zu der Planung äußern.

Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.

In dem o. g. Verfahren hat die Planfeststellungsbehörde am 16.08.2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen und gem. § 74 Abs. 4 VwVfG dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Die nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG vorgesehene Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 3 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) i. V. m. § 102a VwVfG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen können in der Zeit vom 05.09.2024 bis 18.09.2024 (jeweils einschließlich) im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de (über die Suchfunktion unter Eingabe des Begriffs „Erhöhung Elbedeich Penkefitz bis Wussegel“) eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans ebenfalls im Zeitraum 05.09.2024 bis 18.09.2024 (jeweils einschließlich) bei der Samtgemeinde Elbtalaue als zusätzliches Informationsangebot zur Einsicht ausgelegt. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung in der Informationsspalte auf der rechten Seite.


  Bildrechte: NLWKN

Deichverteidigungsweg im Bereich des Abschnittes Penkefitz-Wussegel

Bekanntmachung PF-Beschluss Elbedeicherhöhung Penkefitz bis Wussegel

  Bekanntmachung
(PDF)

Planfeststellungsbeschluss Elbedeich Penkefitz_Wussegel

  Planfeststellungsbeschluss_16.08.2024.pdf

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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