Herstellung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch
Planfeststellungsbeschluss ist am 28.03.2022 ergangen und kann über das Internet eingesehen werden.
Der Deichverband II. Meile Alten Landes, Altländer Markt 3, 21635 Jork, hat mit Schreiben vom 23.12.2019 beantragt, den Plan für den Ausbau des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festzustellen.
Gleichzeitig hat der Deichverband seinen ursprünglichen Antrag auf Planfeststellung vom 08.10.2010 mit Schreiben vom 23.12.2019 aufgrund umfangreicher Umplanungen insbesondere in der Linienführung des Deiches zurückgenommen.
Das ursprüngliche Verfahren wurde auf Grundlage des § 69 Abs. 3 VwVfG eingestellt.
Der aktuelle Antrag beinhaltet nach wie vor den Bau von Deichen zur Schaffung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch. Dieser Polder ist notwendig, nachdem die Überlaufschwelle zum Bullenbruch in dem Verfahren „Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortschaft Horneburg mit einer Hochwasserentlastung zum Bullenbruch“ auf die Höhe von NN + 2,30 m planfestgestellt worden ist. Gleichzeitig wird damit der Hochwasserschutz für die Ortschaften Dammhausen bis nach Buxtehude hin und den Siedlungsbereich Poggenpohl sichergestellt.
Sowohl die Linienführung als auch die technische Ausgestaltung der erforderlichen wasserbaulichen Anlagen haben sich gegenüber der früheren Planung deutlich verändert. Aus diesem Grund sind auch die landespflegerischen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens überarbeitet worden.
Der Erörterungstermin zur überarbeiteten Planung hat am 01.09.2021 stattgefunden.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aufgrund der COVID-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann daher in der Zeit vom 20.04.2022 bis zum 03.05.2022 (einschließlich) hier auf dieser Seite in der rechten Informationsspalte eingesehen werden. Die planfestgestellten Unterlagen können Sie über einen Link zum Niedersächsischen UVP-Portal einsehen. Dort bitte den Suchbegriff "Bullenbruch" eingeben.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 20.04.2022 bis einschließlich 03.05.2022 bei der Gemeinde Jork, der Hansestadt Buxtehude sowie in den Samtgemeinden Horneburg und Lühe aus. Nähere Informationen hierzu sind der Bekanntmachung in der rechten Informationsspalte zu entnehmen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den oben genannten Gemeinden erfolgt nach der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung.
Bullenbruch