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Hochwasserschutz im Bereich Wehningen bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 06.12.2023 erstellt und wird vom 09.01.2024 bis 22.01.2024 bei der Gemeinde Amt Neuhaus zur Einsichtnahme ausgelegt und zeitgleich im Internet veröffentlicht.


Die Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg.

Bei den Hochwasserereignissen in der Elbe im August 2002, Januar 2003, April 2006, Januar 2011 und zuletzt im Juni 2013 zeigte sich, dass mit steigenden Wasserständen der hochliegende Geländeabschnitt zwischen der Wehranlage Wehningen und dem Hochwasserdeich an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern in Rüterberg durch Hochwasser gefährdet ist. Dass dieser Geländeabschnitt von jeher eine Hochwasserschutzfunktion hatte, kann aus alten Flurkarten entnommen werden. Das vorhandene Hochufer im Bereich zwischen Wehningen und der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet aufgrund der Fehlhöhen von bis zu ca. 1,50 m keinen ausreichenden Hochwasserschutz mehr. Durch die von der Gemeinde Amt Neuhaus beantragte Maßnahme sollen diese Fellhöhen ausgeglichen werden. Durch die geplante Verlängerung des bereits vorhandenen gewidmeten Elbedeiches und dem damit verbundenen Deichneubau in dem v. g. Bereich auf die vorgeschriebene Ausbauhöhe entsteht ein technisches Bauwerk, das den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Durch die Maßnahme wird verhindert, dass bei einem entsprechenden Hochwasserereignis Wasser zur B 195 gelangt und bis ins Hinterland fließen kann. Der Deichneubau umfasst eine Länge von ca. 525 m (Deich-km 0+000 bis -0+525). Der geplante Deichverteidigungsweg wird in Betonbauweise mit einer Breite von 3,50 m hergestellt, damit auch das Befahren mit Schwerlastverkehr möglich ist und somit eine schnelle und wirkungsvolle Deichverteidigung ermöglicht. Darüber hinaus besteht für Fahrzeuge im Katastrophenfall die Möglichkeit am Ende des Deiches auf einem befestigten Platz zu wenden.

Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind neben Kohärenzsicherungsmaßnahmen auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden überwiegend innerhalb der genehmigten Kompensationsflächenpools Haveckenburg und Zeetzer Rens sowie einer externen Maßnahmenfläche in den Stixer Bergen durch die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) umgesetzt, die gleichzeitig Flächeneigentümerin ist. Des Weiteren finden Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf Flächen und im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus statt. Das Vorhaben wirkt sich insgesamt im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus aus.

Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen, die Sie über den untengenannten Link zum UVP-Portal einsehen können.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG.

Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Amt Neuhaus ausgelegen haben sowie die Beteiligung der in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt ist, wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in Vorbereitung auf den normalerweise anzuberaumenden Erörterungstermin ausgewertet.

Dieser Erörterungstermin wurde gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Online-Konsultation ersetzt. Diese wurde im Zeitraum vom 22.03.2023 bis 11.04.2023 nach ortsüblicher Bekanntmachung durchgeführt.

Nach dem Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr am 06.12.2023 der Planfeststellungsbeschluss erstellt, in dem die Erkenntnisse aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Online-Konsultation eingeflossen sind.

Jeweils eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 09.01.2024 bis zum 22.01.2024 (einschließlich) bei der Gemeinde Amt Neuhaus zur Einsichtnahme aus.

Die Auslegung bei der Gemeinde Amt Neuhaus erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch die Gemeinde Amt Neuhaus.

Der Text dieser Bekanntmachung sowie der Antrag, der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die planfestgestellten Unterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum zusätzlich im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ (über die Suchfunktion unter Eingabe von „Hochwasserschutz im Bereich Wehningen“) eingesehen werden. Außerdem finden Sie den Text dieser Bekanntmachung, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses und den Planfeststellungsbeschluss in der Informationsspalte auf der rechten Seite. Außerdem wird der Text dieser Bekanntmachung zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Amt Neuhaus unter www.amt-neuhaus.de veröffentlicht.

Maßgeblich ist gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.



  Bildrechte: Philipp Stoedter, NLWKN - LG

Schotterweg, Blickrichtung Rüterberg

Ortsübliche Bekanntmachung Auslegung Beschluss

  231206_gemeinsame_örtsübliche_öfftl_Bekanntmachung_final.pdf
(0,11 MB)

Artikel-Informationen

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