Ausbau und Neubau des Ostedeiches im Bereich Ostendorf bis Gräpel
Planfeststellungsbeschluss ist am 27.12.2022 ergangen und kann über das Internet eingesehen werden
Der Ostedeichverband, Oestinger Weg 40, 21745 Hemmoor, hat die Planfeststellung für den Aus- und Neubau des Ostedeiches im Bereich Ostendorf bis Gräpel gem. § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg.
Durch die Deicherhöhungs- und Verstärkungsmaßnahme wird im Wesentlichen beabsichtigt, den Deich in diesem Abschnitt auf einer Länge von ca. 1,8 Kilometern zu ertüchtigen. Die Maßnahme soll den ständigen Schutz der Wohngebiete und der landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Hochwasserschäden gewährleisten. Hierzu soll der linksseitige Ostedeich ausgebaut werden. Vorgesehen ist, den Deich mit einer Bestickhöhe von bis zu +3,90m NHN, Böschungsneigungen von 1:3 oder flacher, einer Deichkronenbreite von 3,0 m und einem Abstand des wasserseitigen Deichfußpunktes von 25m (soweit möglich) zum Osteufer herzustellen. Auf der binnenseitig zu erstellenden Deichberme soll ein befestigter Deichverteidigungsweg angelegt werden. Zwei Deichscharte werden im Zuge der Maßnahme durch Deichüberfahrten ersetzt, eine weitere Deichüberfahrt wird als Ersatz einer Deichüberfahrt im Bereich des Schöpfwerkes Ostendorf hergestellt. Ein Melkstall und die dazugehörigen Deichflächen sind zurück zu bauen, da sie innerhalb der künftigen Deichtrasse liegen. Zudem ist vorgesehen, das Schöpfwerk Ostendorf durch einen Neubau zu ersetzen, da durch die unmittelbare Lage am Ostedeich nicht ausreichend Platz vorhanden ist, die Maßnahmen durchzuführen. Das Gewässer "Ostendorfer Schiffdammgraben" ist hierfür zum neuen Einlaufbauwerk des Schöpfwerkes zu verlegen. Der Unterhaltungsverband Untere Oste zeichnet den Antrag aufgrund seiner Teilzuständigkeit für den Ersatzneubau des Schöpfwerkes mit.
Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinden Estorf und Kranenburg aus.
Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
In dem o. g. Planfeststellungsverfahren wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie und der aktuellen Beschränkungen eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt hat
Wesentliches Ziel der Online-Konsultation war es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aufgrund der Covid-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann daher in der Zeit vom 26.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023 hier auf dieser Seite in der rechten Informationsspalte eingesehen werden. Die planfestgestellten Unterlagen können über folgenden Link zum Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 26.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023 bei der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten aus. Nähere Informationen hierzu sind der Bekanntmachung in der rechten Informationsspalte zu entnehmen.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen erfolgt nach den Bestimmungen der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zur ortsüblichen Bekanntmachung.
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