Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke
Planfeststellungsbeschluss ist am 18.01.2022 ergangen und kann über das Internet eingesehen werden. Zudem liegt der Beschluss in der Gemeinde Amt Neuhaus zur Einsichtnahme aus.
Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV), Bahnhofstraße 38, 19723 Neuhaus/Elbe, hat die Planfeststellung für den Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bereits im Jahr 2009 beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg.
Das beantragte Verfahren beinhaltet den Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke in den Gemarkungen Dellien, Niendorf und Preten. Nach dem Beteiligungsverfahren im Jahre 2009, in dem die Planunterlagen auch öffentlich ausgelegen haben, fand am 13.01.2010 der Erörterungstermin statt. In der Folgezeit gab es noch einen Änderungsantrag sowie mehrere vorzeitige Maßnahmenbeginne für unkritische Deichabschnitte, die bereits weitestgehend realisiert wurden. Es stellte sich zudem heraus, dass der zunächst in der Planung enthaltene Bereich „Karhau/Rade“ (sog. Südvariante) aus naturschutzfachlichen Gründen umgeplant werden sollte, um Retentionsraum durch eine Rückdeichung in diesem Bereich zu schaffen. Aus diesem Grund hat der NDUV bereits 2012 den ursprünglichen Planfeststellungsantrag für diesen Bereich zurückgezogen. Zur Bewältigung der Planänderung wurde im Februar 2011 der sog. „Runde Tisch“ einberufen, um gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten der komplexen Probleme der Umplanung zu erarbeiten. Der „Runde Tisch“ dauerte bis zum März 2018 an. Ein Ergebnis des „Runden Tisches“ war, dass für den umgeplanten Bereich „Karhau/Rade“ ein gesondertes Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren mit der Bezeichnung "Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke; Lückenschluss zwischen dem Sudedeich und dem rechten Krainkedeich einschl. Höherlegung der Kreisstraße 55 in der Gemarkung Preten (Südvariante)" wurde mittlerweile auch mit einem gesonderten Antrag eingeleitet.
Für das Ursprungsverfahren gab es dann u. a. aufgrund der v. g. Herauslösung des Bereiches Karhau/Rade noch einen Änderungsantrag. Nach dem Abschluss dieses Änderungsverfahrens wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aufgrund der COVID-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann daher in der Zeit vom 09.02.2022 bis zum 22.02.2022 (einschließlich) hier auf dieser Seite in der rechten Informationsspalte eingesehen werden. Die planfestgestellten Unterlagen können Sie über einen Link zum Niedersächsischen UVP-Portal einsehen.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 09.02.2022 bis einschließlich 22.02.2022 bei der Gemeinde Amt Neuhaus aus.
Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei der Gemeinde Amt Neuhaus erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch die Gemeinde Amt Neuhaus. Den Text der Bekanntmachung, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls in der rechten Informationsspalte.
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