Hochwasserschutz Vietze, 3. Planungsabschnitt
Planfeststellungsbeschluss ist am 31.05.2022 ergangen und kann über das Internet eingesehen werden.
Die Gemeinde Höhbeck, Hauptstraße 21, 29478 Höhbeck, hat die Planfeststellung für den Neubau des linksseitigen Elbdeiches in der Ortslage Vietze, Station 0+000 bis 0+585, Elbe-km 488,5 bis 489,0 gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg.
Der Antrag für den 3. Planungsabschnitt stellt, ergänzend zum bereits gebauten 1. Planungsabschnitt, den Hochwasserschutz in den hoch und tiefer gelegenen Bereichen südwestlich von Vietze sicher. Diese Bereiche stellten sich auch während des Hochwasser 2013 als Schlüsselstelle heraus. Zwar bietet die Kreisstraße 38 (Kapellenstraße) in Verbindung mit dem Pappelweg eine ausreichende Zuwegung zu dem geplanten Deich, jedoch ist dieser Abschnitt für eine abschließende Umschließung der Ortslage Vietze dringend erforderlich. Mit der Realisierung des baulichen Hochwasserschutzes im 3. Planungsabschnitt wird ein in sich schlüssiger und wirksamer Hochwasserschutz realisiert. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, den Hochwasserschutz durch einen 2. Planungsabschnitt zu ergänzen.
Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Höhbeck in der Ortslage Vietze aus.
Für das Vorhaben ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Planunterlagen haben im Zeitraum 03.05.2021 bis zum 02.06.2021 (jeweils einschließlich) bei der Samtgemeinde Gartow ausgelegen.
In dem Planfeststellungsverfahren wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie und der aktuellen Beschränkungen eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt hat.
Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Private Einwendungen wurden im Verfahren nicht erhoben.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aufgrund der Covid-19-Pandemie gemäß 3 § Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann daher in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 04.07.2022 hier auf dieser Seite in der rechten Informationsspalte eingesehen werden. Die planfestgestellten Unterlagen können Sie über folgenden Link zum Niedersächsischen UVP-Portal einsehen.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begrünung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs.2 Satz1 PlanSiG in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 04.07.2022 bei der Samtgemeinde Gartow aus. Nähere Informationen hierzu sind der Bekanntmachung in der rechten Informationsspalte zu entnehmen.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen erfolgt nach den Bestimmungen der Samtgemeinde Gartow zur ortsüblichen Bekanntmachung.
Ortslage Vietze