- LNG-Terminal Wilhelmshaven, NPorts
- Vechtewehr Schüttorf
- Hadelner Kanalschleuse
- Instandsetzung Elbedeckwerke
- Großschiffsliegeplatz Emden
- Hafen Cuxhaven
- Ems-Jade-Kanal
- Flutmulde Bramsche
- Emssperrwerk
- Gemeingebrauch
- Hafen Spelle
- Hunte zwischen Wardenburg und Oldenburg
- Sportboothafen Hitzacker
- Kaianlage Nordenham-Blexen
- Seebrücke Juist
- Wasserkraftanlage Bannetze
- Wasserkraftanlage Blumer Mühlenwehr
- Allerwehr Osterloh
- Sieber
- Erweiterung und Erhöhung der Wehr- und Hochwasserschutzanlage Wehningen
- Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth
- LNG-Terminal Wilhelmshaven Voslapper Groden Nord 2
Oberirdische Gewässer und Küstengewässer
Gestaltung und Nutzung
Die Fließgewässer, Seen und Küstengewässer in Deutschland befinden sich in der Regel nicht in ihrem natürlichen Zustand, sondern wurden baulich gestaltet, um Sicherheits- und Nutzungsinteressen zu verwirklichen. Seit einigen Jahrzehnten wird verstärkt daran gearbeitet, die Gewässer wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Auch solche Ausbaumaßnahmen bedürfen der Zulassung; Rechtsgrundlage ist § 68 WHG. Für den Freizeitsport und die Erholung auf und an den großen Seen werden in behördlichen Verordnungen Regelungen getroffen, denn die Seen sind wichtige Lebensräume für viele Vogelarten, zu deren Schutz die touristischen Aktivitäten eingeschränkt werden müssen.
Unsere Aufgaben im Bereich der Oberirdischen Gewässer und Küstengewässer (Nutzung und Gestaltung) sind im Wesentlichen:
- Bei Gewässern erster Ordnung sowie bei den in den Anlagen 6 und 7 zum NWG genannten Gewässern zweiter Ordnung
- Entscheidungen und Regelungen
- zur Unterhaltung nach den §§ 39, 40, 42 WHG i. V. m. 61 - 77 und 79 NWG,
- zum Ausbau nach § 68 WHG,
- Gewässeraufsicht nacht § 100 WHG i. V. m. 128 NWG im Zusammenhang mit den v. g. Maßnahmen
- Erlass von Verordnungen zur Regelung des Gemeingebrauchs nach § 25 WHG i. V. m. 34 NWG;
- Entscheidungen und Regelungen
- Entscheidungen zur Umgestaltung eines Küstengewässers nach § 68 WHG,
- Entscheidungen zur Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen in und am Küstengewässer nach §§ 83 WHG i. V. m. 57 NWG.
Weitere Infos gibt es hier:
Kesselschleuse Emden