Herstellung der Hochwassersicherheit des Ems-Jade-Kanals sowie Umlegung der Westerender Ehe
Planfeststellung nach den §§ 119 und 127 NWG
Die Betriebsstelle Aurich des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat beim Geschäftsbereich VI - Wasserrechtliche Zulassungsverfahren - des NLWKN für das Vorhaben "Herstellung der Hochwassersicherheit des Ems-Jade-Kanals von Station 15+000 bis 18+000 Nord, 13+590 bis 14+700 Süd und 15+000 bis 17+500 Süd, 17+580 bis 18+000 Süd sowie Umlegung der Westerender Ehe von 3+300 bis 5+800" die Feststellung des Planes nach §§ 119 und 127 NWG beantragt.
Es ist geplant, die Dämme des Ems-Jade-Kanals in den zuvor näher bezeichneten Streckenabschnitten zu erhöhen und zu verstärken sowie die erforderliche Umlegung und naturnahe Umgestaltung der Westerender Ehe vorzunehmen. Die Verstärkung der Dämme ist verbunden mit einer Vergrößerung der Dammbasis. Durch die vorgesehenen Maßnahmen soll die Hochwassersicherheit des Ems-Jade-Kanals insgesamt hergestellt und bislang bestehende "Schwachstellen" beseitigt werden.
Dem jetzt ergangenen Planfeststellungsbeschluss vom 20.03.2008 - Az.: VI O 5 - 62025-2/868 - ging im Ende Oktober 2006 die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns voraus, mit der im Wesentlichen der o. g. südliche Dammbereich des Ems-Jade-Kanals verstärkt und erhöht werden konnte. Mit dem jetzt ergangenen Planfeststellungsbeschluss können die vorgesehenen Bauarbeiten auf der nördlichen Dammseite des Ems-Jade-Kanals sowie die Umlegung der Westerender Ehe (Gewässer II. Ordnung) umgesetzt werden.
Nähere Einzelheiten zu dem Vorhaben entnehmen Sie bitte dem Planfeststellungsbeschluss sowie den zu Ihrer Information weiterhin beigefügten PDF-Dokumenten.
Hochwasser am Ems-Jade-Kanal
(nicht vollständig barrierefrei)
Presseinformation
(PDF, 0,05 MB)
Planfeststellungsbeschluss vom 28.03.2008
(PDF, 0,44 MB)