Zulassungen zum Bau und Betrieb des Emssperrwerks
Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die befristete Änderung der Staufunktion des Emssperrwerks
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Direktion, hat gemäß Antrag des Landkreises Emsland vom 15.01.2020 einschließlich der Änderungen vom 02.06.2020 und 14.07.2020 den Plan für die befristete Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk (Sperrwerksbeschluss) im Rahmen der Regionalen Infrastrukturmaßnahme Ems durch Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 festgestellt.
Gegenstand der Planfeststellung ist die befristete Änderung der folgenden Nebenbestimmung A.II.2.2.2b des Sperrwerksbeschlusses:
„Der Einstau der Tideems darf nur begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass bis zum Abschluss des Staufalls an der Emsbrücke bei Halte sohlnah ein Salzgehalt von 2 PSU nicht überschritten wird.“
Durch den Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 wird die Nebenbestimmung A.II.2.2.2b in den Jahren 2021 - 2029 bis zu dreimal ausgesetzt, soweit dies für die Durchführung von Schiffsüberführungen zwingend erforderlich ist.
Von dem planfestgestellten Vorhaben können Grundstücke in den folgenden Kommunen betroffen sein: die Gemeinden Jemgum, Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Rhede (Ems) und Westoverledingen, die Samtgemeinden Dörpen und Jümme sowie die Städte Emden, Leer, Papenburg und Weener (Ems).
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Maßnahme durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt sind in die Gesamtabwägung eingeflossen.
Aufgrund der im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens aufgetretenen COVID-19-Pandemie und der hieraus resultierenden Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 22.06.2020 bis zum 31.08.2020 durchgeführt.
Die Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren sowie die Äußerungen aus der anschließenden Online-Konsultation sind in die Entscheidungsfindung des NLWKN eingeflossen und werden im Einzelnen im Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 unter den jeweiligen Sachthemen behandelt.
Den Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 finden Sie auf dieser Internetseite in der Informationsspalte auf der rechten Seite.
Zu den festgestellten Planunterlagen gelangen Sie hier (LINK zum UVP-Portal Niedersachsen).
Daneben liegt jeweils eine Papierausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 09.06.2021 bis einschließlich 22.06.2021 bei den o. g. Kommunen zur Einsicht aus.
Weitere Hinweise zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen im Internet sowie Einzelheiten zur zusätzlichen Auslegung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstexten in der Informationsspalte.
Emssperrwerk
Planfeststellungsbeschluss zur befristeten Änderung der Nebenbestimmungen A.II.2.2.2b des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk
(nicht vollständig barrierefrei)
Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 1,61 MB)
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