Erweiterung des Hafens Spelle-Venhaus
NLWKN genehmigt Neubau eines Parallelhafens
Der NLWKN, Direktion – Geschäftsbereich VI, Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg, hat den von der Hafen Spelle-Venhaus GmbH vorgelegten Plan für den Neubau eines Parallelhafens am rechten Ufer des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) im Zuge der Erweiterung des Hafens Spelle-Venhaus durch Beschluss vom 30.03.2012 gemäß §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 107 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) festgestellt.
Den Planfeststellungsbeschluss vom 30.03.2012 finden Sie über den Link in der Informationsspalte. Hinweise zur Auslegung und Zustellung des Beschlusses können dem Bekanntmachungstext, der ebenfalls über einen Link in der Informationsspalte aufgerufen werden kann, entnommen werden.
Anliegend finden Sie den Planfeststellungsbeschluss sowie den Text der Bekanntmachung.
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