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LNG-Terminal Wilhelmshaven 2, Errichtung eines FSRU-Schiffsanlegers mit Liegewanne und Zufahrtsbereich in der Jade vor Wilhelmshaven

NLWKN erteilt Planfeststellungsbeschluss


Der NLWKN – Direktion – hat den von der FSRU Wilhelmshaven GmbH vorgelegten Plan zur Errichtung eines Schiffsanlegers mit Liegewanne und Zufahrtsbereich zum Betrieb eines schwimmenden LNG-Terminals festgestellt.

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven (Trägerin des Vorhabens), ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions B.V. (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande.

Der Anleger wird als Inselanleger in der Jade errichtet, damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas - LNG), sowie ein LNG-Tanker festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll über ein in den Gewässerboden zu verlegendes Transfersystem in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (Wilhelmshavener Anbindungsleitung II - WAL II) erfolgen.

Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen:

Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2 für die FSRU und einen LNG-Tanker. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Fenderdalben und 6 Festmachedalben einschließlich Verbindungsstegen zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betrieb der Anlage). Außerdem wird am Anleger ein Ponton für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge errichtet.

Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich und Wendebecken zwischen dem neu errichteten Schiffsanleger und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN).

Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs inklusive Wendebecken wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ auf die vorgenannte Klappstelle einzubringen.

Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen.

Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt.

Für das Vorhaben war die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), §§ 107 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 2 Abs. 1 Nr. 4 LNGG, Nr. 2.3 der Anlage zu § 2 Abs. 2 LNGG und den §§ 3, 4, 6, 7 und 10 bis 13 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) erforderlich.

Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hatte die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte.

Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.


Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren FSRU WHV 2

Visualisierung des LNG-TERMINALS WILHELMSHAVEN VOSLAPPER GRODEN NORD 2   Bildrechte: Econnect Energy AS

Visualisierung des LNG-TERMINALS WILHELMSHAVEN VOSLAPPER GRODEN NORD 2

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Christoph Linnemann

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