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Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Blumer Mühlenwehr in Hann. Münden

Planfeststellung gemäß §§ 119, 127 NWG


Herr Herrmann Henkel (werra energie) beantragte den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Werra Staustufe Blumer Mühlenwehr in Hann. Münden. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.01.2007, Az.: VI.B6 - 62025 GÖ 27, wurde durch den Geschäftsbereich VI - Wasserrechtliche Zulassungsverfahren - des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Rudolf-Steiner Straße 5, 38120 Braunschweig, dem Antrag stattgegeben. Herrn Herrmann Henkel (werra energie) wurde das Recht erteilt, den Mühlenarm der Werra am Blumer Mühlenwehr bis zu einer Höhe von 119,50 m NN aufzustauen und das Wasser bis zu einer Menge von 7 m³/s aus dem Mühlengraben zur Gewinnung erneuerbarer Energie abzuleiten.

Mit Änderungsbescheid vom 04.09.2009 wurde der Umstellung der Wasserkrafterzeugung von einem zuvor genehmigten Turbinenbetrieb auf einen Wasserkraftschneckenbetrieb zugelassen.

Nähere Informationen können den nebenstehenden Beschlüssen entnommen werden.

Blick auf das Blumer Mühlenwehr   Bildrechte: NLWKN

Blumer Mühlenwehr

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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