Hochwasserschutz für Ehmen (Stadt Wolfsburg)
Am alten Bahndamm entsteht ein Hochwasserrückhaltebecken
In der Region Braunschweig-Wolfsburg ist im Juli 2002 ein Hochwasser abgeflossen, das vielerorts zu Schäden im großen Umfang führte. Unter anderem war hiervon die Mühlenriede in Wolfsburg betroffen. Das Hochwasserereignis hat gezeigt, dass zusätzlicher Hochwasserschutz im Tal der Mühlenriede erforderlich ist, insbesondere um die Ortslage Ehmen vor Schäden zu schützen.
Das obere Mühlenriedetal zwischen den Ortschaften Ehmen und Mörse soll als Hochwasserrückhalteraum genutzt werden. Für den gezielten Einstau soll der vorhandene Bahndamm einer alten Industriebahn (Höhe zzt. zwischen 80 und 83 mNN) als Sperrwerk dienen. Zu diesem Zwecke wird das vorhandene, ca. 26 m lange Durchlassbauwerk durch ein regulierbares Auslaufbauwerk ersetzt und der Damm auf eine Höhe von 77 mNN reduziert. Der vorhandene Damm ist ca. 250 m lang und in der Sohle zwischen 25 und 50 m breit. Die Dammhöhe beträgt zzt. bis zu 12 m über Gelände.
Der Umbau des Bahndammes ist mit einer beidseitigen Entfernung des Gehölzbestandes verbunden, was sowohl im Abtrag des Bodens begründet als auch zur Gewährleistung der Standsicherheit des Dammes zu fordern ist.
Durch einen weiteren gesteuerten Betrieb kann die Hochwasserschutzwirkung erheblich erhöht und die Hochwasserwelle der Mühlenriede gedämpft werden. Die Hochwassersituation kann damit für die Unterlieger entschärft werden.
Gemäß § 87 NWG bedarf die Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung einer Anlage nach § 86 NWG der Planfeststellung.
Bei der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahme handelt es sich um ein gesteuert betriebenes Hochwasserrückhaltebecken ohne Dauerstau, das aufgrund der Klassifizierungsmerkmale der DIN 19700, Teil 12, als mittleres Becken eingeordnet wird.
Die Dammkrone des Stauwerkes liegt nach Fertigstellung um mehr als fünf Meter über der Gewässersohle und das Hochwasserrückhaltebecken fasst mehr als 100.000 m³.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde im November 2008 nach einem siebenmonatigen Verfahren überreicht. Entschädigungen für vom Einstau betroffene Grundeigentümer regelt der Beschluss in entsprechenden Nebenbestimmungen.
Mühlenriede oberhalb des alten Bahndammes
(nicht vollständig barrierefrei)
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