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Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar

Onlinebasiertes Erörterungsverfahren


Der Ausbauverband Nette hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar beim NLWKN beantragt.

In diesem Zusammenhang wurde zudem beantragt die Errichtung von durchgängigen Pegelanlagen in der Schildau bei der Winkelsmühle auf dem Flurstück 68/ 1, Flur 11 in der Gemarkung Seesen und in Bornhausen auf dem Flurstück 17, Flur 19 in der Gemarkung Bornhausen sowie in der Schaller in Bornhausen unterhalb der B 243 auf dem Flurstück 26, Flur 12, Gemarkung Bornhausen, sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Schildau durch Umwandlung eines Sohlabsturzes in eine Sohlgleite auf dem Flurstück 720/ 11, Flur 1, Gemarkung Bornhausen in Bornhausen hinter dem Grundstück „Flachsrotten 22“.

Das Hochwasserrückhaltebecken östlich von Bornhausen im Einzugsgebiet der Schildau ist erforderlich um Überflutungen durch Hochwasserereignisse in den Ortslagen Bornhausen und Rhüden vorzubeugen. Zudem sollen durch den Neubau dieser Anlage die Abflussverhältnisse bei Hochwasserereignissen sowie die Überflutungshäufigkeit in der Ortslage von Bornhausen und Rhüden verbessert bzw. minimiert werden.

Zum Abfangen von Hochwasserspitzen wird die Steuerung des zu errichtenden Hochwasserrückhaltebeckens im Verbund mit dem bestehenden Hochwasserrückhaltebecken südlich von Rhüden erfolgen.

Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 und 3 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bereits durch die Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich zum 10.05.2023 wurde der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie sonstige Einwendungen gegen den Plan bis zum 12.06.2023 einzureichen bzw. zu erheben.

Die ausgelegten Unterlagen finden Sie online unter https://uvp.niedersachsen.de/ (Stichwort: Bornhausen).

Grundsätzlich wäre ein Erörterungstermin durchzuführen. Dieser dient dazu, die Auswirkungen des Vorhabens auf der Grundlage der von den Beteiligten vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin wird hier durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt.

Hierzu erhalten die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten ab dem 15.11.2023 online Zugang zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen. Weiter können sie sich bis zum 28.11.2023 (einschließlich) gegenüber dem NLWKN schriftlich (per Brief) oder elektronisch (per einfacher E-Mail oder Online-Formular) zu den zu erörternden Inhalten äußern.

In der Informationsspalte auf der rechten Seite finden Sie die ortsübliche Bekanntmachung mit näheren Informationen bzw. Hinweisen zur Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation.

Der Planfeststellungsbehörde liegen 17 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen und 9 Einwendungen vor. Der Vorhabenträger hat inzwischen die Einwendungen und Stellungnahmen ausgewertet und beantwortet (Erwiderung). Daneben hat er für die Online-Konsultation eine Unterlage zur Erläuterung und weiteren Begründung des o. g. Vorhabens vorgelegt.



Zur Beteiligung an der Online-Konsultation geht es hier entlang.

Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens  

Östlich von Bornhausen

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