Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar
Planfeststellungsbeschluss
Auf Antrag des Ausbauverbands Nette, Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem, wurde ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar gemäß der §§ 52, 53, 107, 109 und 111 bis 114 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wurde zudem beantragt die Errichtung von durchgängigen Pegelanlagen in der Schildau bei der Winkelsmühle auf dem Flurstück 68/ 1, Flur 11 in der Gemarkung Seesen und in Bornhausen auf dem Flurstück 17, Flur 19 in der Gemarkung Bornhausen sowie in der Schaller in Bornhausen unterhalb der B 243 auf dem Flurstück 26, Flur 12, Gemarkung Bornhausen, sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Schildau durch Umwandlung eines Sohlabsturzes in eine Sohlgleite auf dem Flurstück 720/ 11, Flur 1, Gemarkung Bornhausen in Bornhausen hinter dem Grundstück „Flachsrotten 22“.
Die Planung des Ausbauverbandes Nette umfasst den Neubau eines gesteuerten Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar, Stadt Seesen auf den Flurstücken 4, 6, 35, 63, 64, 65, 66, 67, 69, 292/3, Flur 18 und 23, 24, 25/ 1, 32, 41, 43, 44, Flur 19, jeweils in der Gemarkung Bornhausen.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Geschäftsbereich 6, Standort Braunschweig, Rudolf-Steiner-Str. 5, 38120 Braunschweig.
Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Einzugsgebiet der Schildau ist erforderlich um Überflutungen durch Hochwasserereignisse in den Ortslagen Bornhausen und Rhüden vorzubeugen. Zudem sollen durch den Neubau dieser Anlage die Abflussverhältnisse bei Hochwasserereignissen sowie die Überflutungshäufigkeit in der Ortslage von Bornhausen und Rhüden verbessert bzw. minimiert werden.
Zum Abfangen von Hochwasserspitzen wird die Steuerung des zu errichtenden Hochwasserrückhaltebeckens im Verbund mit dem bestehenden Hochwasserrückhaltebecken südlich von Rhüden erfolgen.
Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Seesen, Gemarkungen Bornhausen und Seesen, beansprucht.
Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen zu leisten. Die in den Planunterlagen (LBP, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) aufgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechend der landschaftspflegerischen Maßnahmenblätter umzusetzen. Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen hat in enger Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung und der Unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen. Das Vorhaben mit den im Zusammenhang stehenden Maßnahmen wirkt sich im Bereich der Städte Seesen und Bockenem sowie der Gemeinde Holle aus.
In dem Planfeststellungsverfahren wurde am 30.09.2024 der Plan für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Einzugsgebiet der Schildau, für die Errichtung einer durchgängigen Pegelanlage in der Schaller sowie für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Schildau durch Umwandlung eines Sohlabsturzes in eine Sohlgleite festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die planfestgestellten Unterlagen können im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ (über die Suchfunktion unter Eingabe von „Bornhausen“) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss ist am 03.12.2024 bestandskräftig geworden.
Östlich von Bornhausen