NLWKN Niedersachsen klar Logo

Generalüberholung der Sösetalvorsperre und Instandsetzung der Bundesstraße B 498

Antrag der Harzwasserwerke GmbH auf Planfeststellung für die Generalüberholung der Sösetalvorsperre und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Instandsetzung der Bundesstraße B 498


Der Plan für die Generalüberholung der Sösetalvorsperre wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 52 und 53 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sowie für die Instandsetzung der Bundesstraße B 498 gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - auf Antrag der Harzwasserwerke GmbH, Nikolaistr. 8, 31137 Hildesheim und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, Am Stollen 16, 38640 Goslar und den Planfeststellungsunterlagen vom 07.05.2018 mit den sich aus diesem Planfeststellungsbeschluss ergebenden Inhalts- und Nebenbestimmungen, am 16.12.2019 festgestellt.

Daneben wurde die Erlaubnis zur Einleitung des im instandgesetzten Abschnitts der B 498 auf einer Fläche von rund 7.600 m² anfallenden Niederschlagswassers in das Hauptsperrenbecken der Sösetalsperre gemäß der §§ 8 und 10 WHG genehmigt.

Träger des Vorhabens sind die Harzwasserwerke GmbH und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).

Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Verfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion (GB VI), Rudolf-Steiner-Straße 5, 38120 Braunschweig.

Das planfestgestellte Vorhaben dient der Generalüberholung des die Vor- und Hauptsperre trennenden Damms der Sösetalsperre. Insbesondere soll die ungenügende Abdichtung des Damms erneuert und sämtliche Betriebseinrichtungen der Vorsperre an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Der Grundablass und die Hochwasserentlastungsanlage werden zukünftig in einem Kombibauwerk zusammengeführt.

Daneben soll im Zuge der Baumaßnahmen die Instandsetzung der Verkehrsanlage „Bundesstraße B 498“ erfolgen, einschließlich der Errichtung einer Brücke über das Kombibauwerk sowie einer Anlage zur Behandlung von Straßenwasser.

Den Planfeststellungsbeschluss vom 16.12.2019 können Sie in der Informationsspalte finden.

Es wird darauf hingewiesen, dass maßgeblich die ausgelegten Planunterlagen sind.

Die Planunterlagen finden Sie nachstehend.

Teil 0 - Antrag auf Planfeststellung

(nicht vollständig barrierefrei)

Teil A : Technischer Ausbau, Nr. 1-6

(nicht vollständig barrierefrei)

Teil B : Umweltplanung

(nicht vollständig barrierefrei)

Vorstudie zur bauzeitlichen Umfahrung

(nicht vollständig barrierefrei)

Vorsperre der Sösetalsperre   Bildrechte: Harzwasserwerke GmbH

Vorsperre der Sösetalsperre

Planfeststellungsbeschluss vom 16.12.2019

(nicht vollständig barrierefrei)

 
(PDF, 0,76 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dorothea Klein

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln