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Talsperren und andere Stauanlagen

Wasser aufzustauen, dient vielerlei Zwecken. Zum einen sind Talsperren und Rückhaltebecken wichtige Einrichtungen des Hochwasserschutzes. Wasser aus Talsperren wird für die Trinkwassergewinnung und zur Niedrigwasseraufhöhung benötigt; außerdem sind die Talsperren beliebte Ausflugsziele, Erholungsorte und Freizeitsportanlagen. Häufig wird eine Stauanlage auch zur Wasserkraftnutzung eingesetzt. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, wie die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers trotz der Stauanlage gesichert werden kann.

Unsere Aufgaben in diesem Bereich sind im Wesentlichen:

  • Entscheidung über das Aufstauen oberirdischer Gewässer durch eine Talsperre im Sinne des § 52 NWG oder eine andere Stauanlagen im Sinne des § 56 Abs. 1 NWG,
  • Talsperrenaufsicht nach § 55 NWG bezüglich Stauanlagen im Sinne des § 52 NWG und anderen Stauanlagen im Sinne des § 56 NWG und
  • Entscheidung über das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus sowie Einbringen und Einleiten von Stoffen in eine Talsperre im Sinne des § 52 NWG.

Entscheidungen des NLWKN:

Okertalsperre im Harz   Bildrechte: Harzwasserwerke GmbH

Okertalsperre im Harz

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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