- Hochwasserschutz im Binnenland (HWS) KLARA
- Gewässerschutzberatung - GSB (KLARA)
- Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt - BiolV
- Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer - NEOG
- Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege - NuK
- Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA
- Spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB
- Landschaftspflege und Gebietsmanagement - LaGe
- Seenentwicklung - SEE
- Hochwasserschutz im Binnenland - HWS
- Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung - GSB
- Fließgewässerentwicklung - FGE
- Übergangs- und Küstengewässer - ÜKW
Geschäftsbereich 5 - Zuwendungen
Der Geschäftsbereich 5 des NLWKN - Zuwendungen - ist schwerpunktmäßig mit der Koordinierung und der Abwicklung von Zuwendungen auf der Grundlage nationaler und EU-kofinanzierter Förderungen betraut.
Die ehemals im Mai 2007 eingerichtete "Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN" bildet seit September 2021 innerhalb des neuen Geschäftsbereiches 5 den Aufgabenbereich 2 "EU-Zuwendungen". Er ist zuständig für die verwaltungsmäßige Abwicklung aller EU-Förderprogramme [ELER] im NLWKN.
Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht:
- „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)"
- „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)"
- „Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)“
- „Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung (GSB)“
- „Seenentwicklung (SEE)“
- „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“
- „Fließgewässerentwicklung (FGE)"
- „Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW)"
Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht:
- „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)"
- „Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG)“
- „Netzwerke und Kooperationen (NuK)“
- „Gewässerschutzberatung (GSB)"
- „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“
Förderanträge können im Zeitraum der entsprechenden Antragsverfahren beim NLWKN gestellt werden.
Die aktuellen Antragsformulare, verbindliche Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter der jeweiligen Fördermaßnahme!
Verstärkte Vergabeprüfung
EU-kofinanzierte Maßnahmen unterliegen seit dem 1. April 2014 einer verstärkten Vergabeprüfung durch den NLWKN. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Verstärkte Vergabeprüfung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren oder den einzelnen Richtlinien gerne zur Verfügung:
Aufgabenbereichsleitung: |
Tobias Schmidtmann |
0511 / 3034-3223 (Hannover) |
Vertretung: | Kerstin Oetke | 0531 / 88691-242 (Braunschweig) |
Grundsatz und Koordinierung: | Stefan Weimann | 04131 / 2209-124 (Lüneburg) |
Ronny Krägeloh | 04131 / 2209-122 (Lüneburg) |
|
|
Ralf Schumann |
0441 / 95069-179 (Oldenburg) |
Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter den folgenden Links:
Für den Bereich der Förderprogramme im Naturschutz:
Für den Bereich der Förderprogramme in der Wasserwirtschaft:
Erste Informationen zu den einzelnen Förderbereichen und geplanten Förderinhalten der Förderperiode KLARA finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.12.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124