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Geschäftsbereich 5 - Zuwendungen


Der Geschäftsbereich 5 des NLWKN - Zuwendungen - ist schwerpunktmäßig mit der Koordinierung und der Abwicklung von Zuwendungen auf der Grundlage nationaler und EU-kofinanzierter Förderungen betraut.


Die ehemals im Mai 2007 eingerichtete "Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN" bildet seit September 2021 innerhalb des neuen Geschäftsbereiches 5 den Aufgabenbereich 2 "EU-Zuwendungen". Er ist zuständig für die verwaltungsmäßige Abwicklung aller EU-Förderprogramme [ELER] im NLWKN.

Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht:

  • „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)"
  • „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)"
  • „Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)“
  • „Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung (GSB)“
  • „Seenentwicklung (SEE)“
  • „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)
  • „Fließgewässerentwicklung (FGE)"
  • „Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW)"


Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht:

  • „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)"
  • „Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG)“
  • „Netzwerke und Kooperationen (NuK)“
  • „Gewässerschutzberatung (GSB)"

Die folgende Richtlinie der Förderperiode KLARA befindet sich in der Vorbereitung und wird nach Ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt hier zu finden sein:

  • „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“

Förderanträge können im Zeitraum der entsprechenden Antragsverfahren beim NLWKN gestellt werden.

Die aktuellen Antragsformulare, verbindliche Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter der jeweiligen Fördermaßnahme!



Verstärkte Vergabeprüfung
EU-kofinanzierte Maßnahmen unterliegen seit dem 1. April 2014 einer verstärkten Vergabeprüfung durch den NLWKN. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Verstärkte Vergabeprüfung


Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren oder den einzelnen Richtlinien gerne zur Verfügung:

Aufgabenbereichsleitung:

Tobias Schmidtmann

0511 / 3034-3223 (Hannover)

Vertretung: Kerstin Oetke 0531 / 88691-242 (Braunschweig)
Grundsatz und Koordinierung: Stefan Weimann 04131 / 2209-124
(Lüneburg)
Ronny Krägeloh 04131 / 2209-122
(Lüneburg)


Ralf Schumann

0441 / 95069-179 (Oldenburg)


Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter den folgenden Links:

Für den Bereich der Förderprogramme im Naturschutz:

Ansprechpartner Naturschutz

Für den Bereich der Förderprogramme in der Wasserwirtschaft:

Ansprechpartner Wasserwirtschaft

Erste Informationen zu den einzelnen Förderbereichen und geplanten Förderinhalten der Förderperiode KLARA finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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