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Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile in Niedersachsen
Beschreibung der nach § 30 BNatSchG und § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG geschützten Biotoptypen sowie der nach § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG landesweit geschützten Wallhecken
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
Heft 3/2021, 48 S., 4,- €, Download als PDF in der Infospalte
herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz –
Inhalt
1 Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz mit Vorkommen in Niedersachsen und nach § 24 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
- Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche
– Naturnahe fließende Binnengewässer (Bach- und Flussabschnitte)
– Naturnahe stehende Binnengewässer (Stillgewässer)
– Uferbegleitende naturnahe Vegetation
– Naturnahe Verlandungsbereiche
– Naturnahe Altarme
– Naturnahe regelmäßig überschwemmte Bereiche - Moore
- Sümpfe
- Röhrichte
- Großseggenrieder
- Seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland
- Quellbereiche
- Binnenlandsalzstellen
- Offene Binnendünen
- Offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden
- Lehm- und Lösswände
- Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
- Borstgrasrasen
- Trockenrasen
- Schwermetallrasen
- Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
- Bruchwälder
- Sumpfwälder
- Auenwälder
- Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder
- Offene Felsbildungen
- Höhlen sowie naturnahe Stollen
- Steilküsten
- Küstendünen
- Strandseen
- Salzwiesen im Küstenbereich
- Wattflächen im Küstenbereich
- Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände
- Sublitorale Sandbänke
- Riffe
- Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna
- Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe
- Steinriegel und Trockenmauern
- Bergwiesen
- Mesophiles Grünland
- Obstbaumwiesen und -weiden
- Erdfälle
2 Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Abs. 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
- Wallhecken
Hier gibt es den Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen als PDF:
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305