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Historische Kulturlandschaften in der niedersächsischen Landschaftsrahmenplanung
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
Heft 4/19, 72 S., 4,- €, Download als PDF in der Infospalte
Inhalt
- HARMS, A., A. HEINZE, A. HOPPE, H. LINNEMANN, R. OLOMSKI, F. WAIS & C. WIEGAND: Historische Kulturlandschaften in der niedersächsischen Landschaftsrahmenplanung
- KROBOK, T.: Monitoring in der Bauleitplanung – Erfahrungen in der Stadt Osnabrück
- BLANKE, I. & S. LORENZ: Mauereidechsen in Niedersachsen –streng geschützte oder invasive Art?
- Nachruf Dr. Eckhard Garve (1954-2020)
von Alexander Harms, Axel Heinze, Ansgar Hoppe, Hilko Linnemann, Ronald Olomski, Fabian Wais & Christian Wiegand
Inhalt
1 Einleitung
2 Naturschutzrechtliche Bedeutung historischer Kulturlandschaften
2.1 Rechtsgrundlagen
2.2 Bedeutung historischer Kulturlandschaften für das Schutzgut Landschaftsbild und Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Schutzgütern
2.3 Kulturlandschaften in der Raumordnung
2.4 Kooperation von Naturschutz- und Denkmalschutzverwaltung
2.5 Bezüge zur Europäischen Landschaftskonvention
2.6 Historische Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung gemäß Niedersächsischem Landschaftsprogramm
3 Historische Elemente und Strukturen in der heutigen Kulturlandschaft
3.1 Die Entwicklung der niedersächsischen Kulturlandschaften im Überblick
3.2 Naturraumübergreifende historische Elemente und Strukturen
3.3 Kulturhistorische Merkmale der Nordseeinseln und Marschen
3.4 Kulturhistorische Merkmale der Geest mit ihren Niederungen
3.5 Kulturhistorische Merkmale der Börde
3.6 Kulturhistorische Merkmale des Berg- und Hügellandes
4 Historische Kartenwerke für das Gebiet des heutigen Niedersachsen
4.1 Kurhannoversche Landesaufnahme des 18. Jahrhunderts
4.2 Karte des Landes Braunschweig im 18. Jahrhundert
4.3 Oldenburgische Vogteikarte
4.4 Karte von Nordwestdeutschland von K. L. v. Lecoq
4.5 Gaußsche Landesaufnahme
4.6 Topografischer Atlas des Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig von A. Papen
4.7 Preußische Landesaufnahme
4.8 Sonstige überörtliche historische Kartenwerke
4.9 Karten der Gemeinheitsteilung und Verkoppelung
5 Erfassung historischer Kulturlandschaften im Zuge der Landschaftsrahmenplanung
5.1 Flurtypen, Nutzungsgrenzen, Verkehrswege
5.2 Wichtige Zusatzmerkmale historischer Kulturlandschaften
5.2.1 Kulturhistorisch bedeutsame Biotoptypen
5.2.2 Kulturhistorisch bedeutsame Böden
5.2.3 Boden- und Baudenkmäler und weitere kulturhistorische Landschaftselemente
5.2.4 Assoziative Elemente der Kulturlandschaft
5.3 Räumliche Abgrenzung identifizierter historischer Kulturlandschaften
6 Integration historischer Kulturlandschaften in den Landschaftsrahmenplan (LRP)
6.1 LRP-Kapitel „Landschaftsbild“ und LRP-Karte 2
6.2 Übernahme in das Zielkonzept in LRP-Kapitel 4 und LRP-Karte 5
6.3 Übernahme in den Umsetzungsteil in LRP-Kapitel 5 und LRP-Karte 6
6.3.1 Naturschutzrechtlicher Flächenschutz
6.3.2 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
6.3.3 Baurechtliche Instrumente
6.3.4 Bewertung historischer Kulturlandschaften bei Eingriffsvorhaben
6.4 Darstellung und planungsrechtliche Sicherung historischer Kulturlandschaften in der Regionalen Raumordnung
7 Hinweise zur Vergütung der Arbeiten bei einer Vergabe
8 Danksagung
9 Zusammenfassung
10 Summary
11 Literatur
Anhänge
Anhang I Kriterien für die Einstufung des Landschaftsbildes
Anhang II Biotoptypen, die wertgebend für historische Kulturlandschaften sein können
Anhang III Muster-Steckbrief zur Erfassung historischer Kulturlandschaften
10 Zusammenfassung
Die Arbeitshilfe wendet sich an die unteren Naturschutz- behörden, denen im Zuge der Landschaftsrahmenpla- nung die Aufgabe obliegt, in ihrem Zuständigkeitsbe- reich historische Kulturlandschaften zu identifizieren und die Erfordernisse und Maßnahmen für ihre Erhaltung zu benennen (§§ 1, 9, 10 BNatSchG). Es wird ein geeigne- tes Vorgehen beschrieben, wie die Erfassung historischer Kulturlandschaften im Rahmen der standardmäßigen Bearbeitung des Landschaftsrahmenplans geleistet wer- den kann, ohne dabei einen erheblichen Mehraufwand für die Bearbeitung des Planwerkes zu verursachen. Als Datenbasis für die Bearbeitung werden die ohnehin der Landschaftsrahmenplanung zugrundeliegenden Daten verwendet.
In Punkt 2 wird die naturschutzrechtliche Bedeutung historischer Kulturlandschaften dargestellt sowie ihre Bedeutung für angrenzende Fachgebiete, insbesondere die Raumordnung. Punkt 3 der Arbeitshilfe stellt die ver- schiedenen Ausprägungen von historischen Kulturland- schaften in den verschiedenen Naturräumen dar. Punkt 4 befasst sich mit den vorhandenen historischen Karten für den Bereich des Landes Niedersachsen und deren Relevanz für die Identifizierung historischer Landschafts- strukturen. Punkt 5 beschreibt das Vorgehen zur Iden- tifizierung historischer Kulturlandschaften im Zuge der Landschaftsrahmenplanung sowie ihre Bewertung und Abgrenzung im Maßstab 1: 50.000. Punkt 6 befasst sich
mit der Integration historischer Kulturlandschaften in die textlichen und kartografischen Inhalte zum Schutzgut Landschaftsbild, in das schutzgutübergreifende Zielkon- zept und in den Umsetzungsteil des Landschaftsrahmen- plans.
The working aid is aimed at the lower nature conser- vation authorities, who are responsible for the identi- fication of historic cultural landscapes in their area of responsibility and to name the requirements and meas- ures for their preservation in the context of landscape planning (§§ 1, 9, 10 BNatSchG). A suitable procedure is described how the identification of historical cultural landscapes can be done within the framework of the standard processing of the landscape master plan, with- out causing a considerable additional expenditure. The database used for the processing is the underlying data of the landscape framework plan.
Chapter 2 presents the nature conservation significance of historical cultural landscapes as well as their significance for adjacent subject areas, in particular spatial planning. Chapter 3 of the working guide pre- sents the different types of historical cultural landscapes in the different areas and spatial patterns of Lower Sax- ony. Chapter 4 deals with the existing historical maps for the area of Lower Saxony and their relevance for the identification of existing historical landscape struc- tures. Chapter 5 describes the procedure for the identi- fication of historical landscape structures in the course of landscape planning, their assessment and demarcation on a scale of 1: 50000. Chapter 6 deals with the inte- gration of historical cultural landscapes into the textual and cartographic contents of the landscape master plan, into the cross-protection-objective concept and into the implementation part.
Monitoring in der Bauleitplanung – Erfahrungen in der Stadt Osnabrück
von Thomas Krobok
Die Einführung des Europarechtsanpassungsgesetztes Bau im Jahr 2004 hat das Monitoring auch auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Umweltprüfung fest verankert. Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2017 ist die zunächst eher unbestimmte Begrifflichkeit der „unvorhergesehenen erheblichen Umweltauswirkungen“ mit der Ausweitung auf die Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen zumindest in dieser Hinsicht praktikabler geworden (WENDE & ALB- RECHT 2018).
In der Fachwelt werden und wurden lange Diskussionen darüber geführt, ob nun lediglich unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungen Gegenstand des Monitorings sein können, – ROLLNER (2011) weist zu Recht darauf hin, dass Gegenstand einer Überwachung wohl nur die „bereits im Rahmen der Abwägung eingestellten Umweltbelange“ sein können – oder ob sich die diesbe- zügliche Verpflichtung der Gemeinden, auch bereits vor der o. g. BauGB-Novelle, auch beispielsweise auf Kom- pensationsmaßnahmen erstreckt.
Unabhängig davon hat die Stadt Osnabrück bereits früh damit begonnen, Monitoringmaßnahmen im Rahmen des Umweltberichtes zu beschreiben, ggf. im Bebauungsplan (B-Plan) mittels entsprechender Festsetzungen zu sichern und die Umsetzung über entsprechenden Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen zu ge- währleisten...
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Mauereidechsen in Niedersachsen – streng geschützte oder invasive Art?
von Ina Blanke und Sabrina Lorenz
Inhalt
1 Einleitung
2 Sind Mauereidechsen eine Gefahr für Niedersachsens heimische Eidechsen?
3 Fallbeispiel Hannover
4 Kein strenger Schutz nach FFH-Richtlinie und BNatSchG
4.1 FFH-Richtlinie
4.2 Artenschutzrecht im BNatSchG
4.3 Regelungen für gebietsfremde und invasive Arten
5 Empfehlungen für den Umgang mit Mauereidechsen in Niedersachsen
6 Aktuelle Bestandsdaten notwendig
7 Danksagung
8 Literatur und Quellen
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Nachruf Dr. Eckhard Garve (1954-2020)
Am 08.02.2020 ist Dr. Eckhard Garve, langjähriger Mitarbeiter der Niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz und ehemaliger Leiter der Betriebsstelle Süd des NLWKN, im Alter von 65 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben.
Eckhard Garve wurde 1954 in Celle geboren. Entscheidend für seinen weiteren Lebensweg war die Teilnahme als zehnjähriger an einer ornithologischen Wanderung. Und schon früh stand sein Berufswunsch fest: Er wollte Ornithologe werden und begann 1976 sein Studium der Biologie an der TU Braunschweig. Dort lernte er bald seine spätere Frau Verena kennen, die ihm erste botanische Artenkenntnisse vermittelte. Die Botanik wurde zu seinem zweiten Interessenschwerpunkt und er setzte sein Studium an der Universität Göttingen mit Schwerpunkt Pflanzensystematik bis zum Diplom im April 1982 fort.
Ab Ende 1982 begann Eckard Garve in der niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz, zusammen mit dem dortigen Leiter des Pflanzenartenschutzes Alfred Montag, mit dem Aufbau des sehr erfolgreichen Pflanzenarten-Erfassungsprogrammes mit ehrenamtlichen Mitarbeitern; zunächst auf Werkvertragsbasis, ab 1985 als wissenschaftlicher Angestellter. 1988 erfolgte die Verbeamtung, 1991 wurde er Leiter des Dezernates
Pflanzenartenschutz. Im Oktober 1992 wurde die Fachbehörde für Naturschutz in das neu gegründete Landesamt für Ökologie (NLÖ) in Hildesheim integriert.
Zu den Schwerpunkten seiner amtlichen und ehrenamtlichen botanischen Aktivitäten gehörten neben der floristischen Kartierung u. a. der Ackerwildkrautschutz und die Salzflora von Kalihalden und die Systematik der Gattung Atriplex.
Ab 2004 begann er nebenberuflich mit seiner kumulativen Promotionsschrift über den Schutz gefährdeter Pflanzenarten in Niedersachsen und Bremen, die er Ende 2005 als Dr.-Ing. an der Universität Hannover abschloss. Eine wesentliche Basis der Dissertation bildete die von ihm verfasste Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen von Niedersachsen und Bremen, die 2004 veröffentlicht wurde.
Er hatte in diesen Jahren das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm zu einem bundesweit richtungsweisenden Stand geführt und durch seine Begeisterungsfähigkeit einen großen Stamm an ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen. Er war zu einem der bundesweit besten Kenner der heimischen Flora geworden und deutschlandweit und darüber hinaus hervorragend vernetzt.
Zum 1. Januar 2005 wurde dann im Zuge einer Verwaltungsreform das NLÖ aufgelöst, und Eckhard Garve wechselte mit der Fachbehörde in den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach Hannover. Die Umorganisation erlebte er als schmerzlichen Einschnitt in seinem beruflichen Leben. Pflanzenarten- und Tierartenschutz wurden zu einem Aufgabenbereich zusammengefasst und seine Bewerbung um die Aufgabenbereichsleitung war trotz seiner weithin bekannten Verdienste um den Pflanzenartenschutz nicht erfolgreich, was ihn tief getroffen hatte. Daher verließ er im November 2005 den NLWKN und wurde Leiter des Referats „Umwelt und Energiewirtschaft“ im Niedersächsischen Landesamt für Statistik (NLS).
Nach wenigen Monaten zog es ihn wieder in den Naturschutz zum NLWKN, nun ab April 2006 als Leiter des Geschäftsbereichs „Regionaler Naturschutz“ in der Betriebsstelle Süd in Braunschweig. Dort wurde er auch Betriebsstellenleiter. Eine seiner Hauptaufgaben war die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft. Besonders am Herzen lagen ihm die „blau-grünen“ Projekte zur Renaturierung eines Abschnitts der Rhume und zur Entwicklung des Hochwasserrückhaltebeckens Salzderhelden.
Mit seinem 2007 erschienenen „Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen“ hatte die von ihm maßgeblich initiierte floristische Kartierung Niedersachsens einen vorläufigen Abschluss gefunden und damit eine wichtige Epoche in seinem beruflichen Leben.
Dem Pflanzenartenschutz blieb er weiter (vorwiegend ehrenamtlich) verbunden, u. a. bis 2019 mit der Regionalstelle Südniedersachsen der floristischen Kartierung („Röderhof-Treffen“). Er war Vorstandsmitglied der Floristisch-soziologischen Arbeitsgemeinschaft e. V. und arbeitete in bundesweiten Gremien zum Thema Pflanzenartenschutz mit, u. a. als Mitverfasser der 2018 erschienenen Neufassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands.
2015 erkrankte er schwer. Nach zunächst erfolgreicher Behandlung kehrte er im September 2016 wieder für kurze Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrte, ging dann aber Ende 2016 im Alter von 62 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand. Diesen konnte er trotz seiner unheilbaren Krankheit und weiteren Operationen noch mit einigen vorwiegend ornithologisch ausgerichteten Fernreisen genießen.
Der Naturschutz und die Erforschung der Flora Niedersachsens werden für immer mit seinem Namen verbunden bleiben. Wir trauern um einen herausragenden Fachmann und lieben Kollegen.
Die Schriftleitung
Neben seinen beiden aktuell gültigen Standardwerken für Niedersachsen (Rote Liste und Florenliste sowie Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen) hat Eckard Garve fast 150 wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.
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Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305