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Leitfaden zur Maßnahmenplanung für Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen
Heft 2/16, 60 S., 4,- €, Download als PDF in der Infospalte
von Sabine Burckhardt
Inhalt
Vorbemerkungen
1 Allgemeine Hinweise zur Maßnahmenplanung sowie zur Handhabung des Leitfadens
2 Hinweise zur inhaltlichen Bearbeitung der Pläne
2.1 Kapitel 1: „Rahmenbedingungen und rechtliche Vorgaben“
2.2 Kapitel 2: „Abgrenzung und Kurzcharakterisierung des Planungsraums“
2.3 Kapitel 3: „Bestandsdarstellung und -bewertung“
2.3.1 Allgemeine Bearbeitungshinweise
2.3.2 Unterkapitel 3.1: „Biotoptypen“
2.3.3 Unterkapitel 3.2: „FFH-Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL)“
2.3.4 Unterkapitel 3.3: „FFH-Arten (Anhang II und IV FFH-RL) sowie sonstige Arten mit Bedeutung innerhalb des Planungsraums“
2.3.5 Unterkapitel 3.4: „Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie sonstige Vogelarten mit Bedeutung innerhalb des Planungsraums“
2.3.6 Unterkapitel 3.5: „Nutzungs- und Eigentumssituation im Gebiet“
2.3.7 Unterkapitel 3.6: „Biotopverbund und Auswirkungen des Klimawandels auf das Gebiet“
2.3.8 Unterkapitel 3.7: „Zusammenfassende Bewertung“
2.4 Kapitel 4: „Zielkonzept“
2.4.1 Unterkapitel 4.1: „Langfristig angestrebter Gebietszustand“
2.4.2 Unterkapitel 4.2: „Gebietsbezogene Erhaltungsziele sowie sonstige Schutz- und Entwicklungsziele“
2.4.3 Unterkapitel 4.3: „Synergien und Konflikte zwischen den Erhaltungszielen sowie den sonstigen Schutz- und Entwicklungszielen für das Natura 2000-Gebiet und den Zielen für die sonstige Entwicklung des Planungsraums“
2.5 Kapitel 5: „Handlungs- und Maßnahmenkonzept“
2.5.1 Unterkapitel 5.1: „Maßnahmenbeschreibung“
2.5.2 Unterkapitel 5.2: „Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (Instrumente und Finanzierung) sowie zur Betreuung des Gebietes“
2.6 Kapitel 6: „Hinweise auf offene Fragen, verbleibende Konflikte, Fortschreibungsbedarf“
2.7 Kapitel 7: „Hinweise zur Evaluierung und zum Monitoring“
3 Hinweise zur Kartenerstellung und GIS-Bearbeitung
4 Hinweise zum Ablauf der Planbearbeitung
5 Quellen
Anhang 1: Mustergliederung
Anhang 2: Maßnahmenblatt (Musterformular)
Anhang 3: Empfehlungen zu den Mindestinhalten von Natura 2000-Maßnahmen- und Managementplänen aufgrund EU-Anforderungen für unterschiedliche Gebietstypen von Natura 2000-Gebieten
Anhang 4: Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Natura 2000-Managementplänen
Anhang 5: Kriterien der Erhaltungszustandsbewertung
Anhang 6: Erläuterungen zu den Angaben für Lebensraumtypen und Arten im Standarddatenbogen
Anhang 7: Glossar
Anhang 8: Abkürzungen
Gut 10 % der Landesfläche in Niedersachsen (ca. 500.000 ha – ohne marine Bereiche) sind Bestandteil des europaweit zusammenhängenden Schutzgebietsnetzes Natura 2000, das sich aus den nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ausgewiesenen FFH-Gebieten und den EU-Vogelschutzgebieten auf Basis der EU-Vogelschutzrichtlinie zusammensetzt. Mit der Sicherung und Weiterentwicklung seiner 385 FFH-Gebiete und 71 EU-Vogelschutzgebiete leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa.
Niedersachsen ist europarechtlich verpflichtet, die Lebensraumtypen und Arten gemäß FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie durch geeignete Maßnahmen auf Dauer in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten bzw. diesen wiederherzustellen. Bezogen auf die einzelnen Natura 2000-Gebiete ist die angeführte allgemeine Verpflichtung zu konkretisieren, und es sind die nötigen Erhaltungsmaßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. analog Art. 4 Abs. 1 und 2 EU-Vogelschutzrichtlinie festzulegen. Hierzu können gem. § 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) aufgestellt werden. Nach der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2011, S. 13) tragen die Mitgliedstaaten für die rechtzeitige Erstellung und Umsetzung von Managementplänen oder gleichwertiger Instrumente Sorge.
Die Natura 2000-Maßnahmenplanung in Niedersachsen ist eine gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes und umfasst mehrere Planungsinstrumente, die je nach Gebietssituation eingesetzt werden können. Sie dient im Kern der Identifikation der nötigen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Natura 2000-Lebensraumtypen und -arten auf der Ebene der einzelnen Natura 2000-Gebiete. Hierbei werden die Nutzungsinteressen nach Art. 2 Abs. 3 der FFH-Richtlinie angemessen berücksichtigt. Damit bilden diese Planungen für die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) die Basis zur verbindlichen Festlegung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen über geeignete rechtliche, vertragliche oder administrative Instrumente. Ferner sollen die Pläne Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Gebiete geben.
Durch eine Einbindung der von der Planung Berührten sowie der Öffentlichkeit in den Planungsprozess kann das Verständnis für die Ziele des Naturschutzes vergrößert und die Umsetzung von Maßnahmen auf gemeinsamer Basis gefördert werden. Die Maßnahmenplanung für die Natura 2000-Gebiete kann auch dazu beitragen, die Planungssicherheit für Gemeinden und Vorhabenträger zu erhöhen, indem die Natura 2000-Erfordernisse gebietsbezogen konkretisiert werden. Mit ihren aufgearbeiteten Grundlagen können insbesondere die Managementpläne auch FFH-Verträglichkeitsprüfungen erleichtern. Den handelnden Naturschutzbehörden ermöglichen sie nachvollziehbare Prioritätensetzungen bei den erforderlichen Maßnahmen. Das Land kann anhand der Maßnahmenplanung mittel- bis langfristige Finanzmittelbedarfe gem. § 15 Abs. 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) für derartige Maßnahmen abschätzen.
Die vorliegende Arbeitshilfe zur Maßnahmenplanung enthält sowohl Hinweise zur methodischen, inhaltlichen und technischen Aufbereitung der einzelnen Fachinhalte als auch solche zum Planungsablauf sowie zur Wahl des geeigneten Mittels zur Maßnahmenplanung. Gerade dem letzten Punkt kommt eine besondere Bedeutung im Vorfeld der eigentlichen Maßnahmenplanung zu. Nicht für alle Natura 2000-Gebiete ist die Erstellung umfangreicher Managementpläne notwendig, vielfach reichen auch einfachere Instrumente zur Maßnahmenermittlung aus. Parallel zur Fertigstellung der fachbehördlichen Empfehlungen zu Inhalten, Methoden und Planungsablauf der Maßnahmenplanung erarbeitete daher ein Facharbeitskreis unter dem Dach des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) eine weitere Arbeitshilfe für die UNB (NLT 2015). Diese enthält Empfehlungen zur Wahl des gebietsbezogen geeigneten Mittels zur Maßnahmenplanung, zu Mindestinhalten der Planungen in den Fällen, in denen auf die Erarbeitung eines umfassenden Managementplans verzichtet werden kann, sowie Hinweise zur effizienten und finanzschonenden Maßnahmenplanung.
Diese Arbeitshilfe wurde in den vorliegenden Leitfaden an den entsprechenden Stellen integriert, so dass nunmehr den UNB eine fachliche Empfehlung vorliegt, die alle Hinweise zur Maßnahmenplanung zusammenfasst.
Hier gibt es den Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen als PDF:
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305