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Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten
– Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung –
Teil B: Wirbellose Tiere
(Stand 1. November 2008)
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
Heft 4/08, 68 S., vergriffen, Download als PDF in der Infospalte
Beiträge
- Vorwort
- THEUNERT, R.:
Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten
– Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung –
(Stand 1. November 2008)
Teil B: Wirbellose Tiere
(Teil A "Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze" ist als Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2008 erschienen.) - HARMS, A. & B. PATERAK:
ECONAT 08: Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten
– Internationales Seminar im März 2008 in Großbritannien – - Kurzmitteilungen
90.000ste CITES-Bescheinigung ausgestellt
Historische Waldnutzung im "Bentheimer Wald"
Neuer Rekord bei den Kiebitzen in der Fehntjer Tief-Niederung
Mehr als 400 wild lebende Weißstorchpaare in Niedersachsen
Naturschutz auf Flächen des NLWKN
Gebietskulisse zur Umsetzung des § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes erarbeitet
Vorwort
Die Störungs- und Schädigungsverbote zum Schutz bestimmter wild lebender Pflanzen- und Tierarten stellen seit 1976 einen Kernbereich des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar. Den Schutz der besonders und streng geschützten Arten regeln insbesondere die §§ 42, 43 und 62 BNatSchG. Im Mittelpunkt steht § 42 Abs. 1 BNatSchG. Er verbietet es
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Zwar hat der Bundesgesetzgeber bestimmte Tätigkeiten und Vorhaben von diesen Verboten ausgenommen, so dass dort nur der Schutz der EU-rechtlich geschützten Arten verlangt wird. Das gilt für die der guten fachlichen Praxis entsprechende land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne § 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG. Für andere Tätigkeiten und Vorhaben sind jedoch unter Umständen alle besonders und streng geschützten Arten beachtlich.
In Niedersachsen gibt es 1.689 besonders oder streng geschützte Arten aus 19 Artengruppen. Eine hohe Zahl zwar, aber tatsächlich weniger als 5 % der hier heimischen Arten. Zu den besonders und streng geschützten Arten zählen auch längst nicht alle Arten der Roten Listen, sondern wiederum nur eine Minderzahl der gefährdeten Arten. Das folgende Verzeichnis der in Niedersachsen vorkommenden besonders und streng geschützten Arten soll einen Beitrag zum Schutz dieser Arten leisten.
Über ein bloßes Artenverzeichnis hinaus enthält es Angaben zum rechtlichen Schutz, zum Gefährdungsgrad nach den Roten Listen, zu den für die Arten relevanten Habitatkomplexen sowie Informationen zum Bestand und zur Verbreitung der jeweiligen Arten.
Das Verzeichnis soll zum einen die Entscheidung, welche Arten im Einzelfall zu erfassen und in eine entsprechende artenschutzrechtliche Prüfung einzubeziehen sind, erleichtern. Es wendet sich daher an alle Personen und Stellen, die für die Erhaltung dieser Arten in Niedersachsen Verantwortung tragen und die bei ihren Tätigkeiten, Plänen oder Vorhaben die Schädigungs- und Störungsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG, z. T. mit unterschiedlicher Reichweite, beachten oder vorausschauend berücksichtigen müssen.
Zum anderen ist das Werk auch für viele faunistisch und floristisch Interessierte von Bedeutung, da hiermit für viele Arten erstmals Angaben zu deren Vorkommen und Verbreitung in Niedersachsen vorgelegt werden. Eine wesentliche Grundlage für diese Angaben waren die Daten der Arten-Erfassungsprogramme des NLWKN. Allen ehrenamtlichen Melderinnen und Meldern sei an dieser Stelle für ihre oft jahrelange Mitarbeit herzlich gedankt.
Aufgrund des Umfanges erscheint das Verzeichnis in zwei Teilen: die Liste der Wirbeltiere und Gefäßpflanzen als Informationsdienst 3/2008 und das Verzeichnis der wirbellosen Tierarten als Informationsdienst 4/2008.
Die Schriftleitung
Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten
– Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung –
Teil B: Wirbellose Tiere
(Stand 1. November 2008)
von Reiner Theunert
Inhalt
1 Welche Arten sind geschützt?
2 Was ist verboten?
3 Welche Arten stehen im Verzeichnis?
4 Erläuterungen und Abkürzungen in den einzelnen Spalten
5 Danksagung
6 Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten – Wirbellose Tiere
6.1 Schmetterlinge
6.2 Hautflügler
6.3 Käfer
6.4 Libellen
6.5 Netzflügler, Springschrecken, Webspinnen
6.6 Krebse, Weichtiere, Stachelhäuter
7 Register
8 Quellen
Anhang: Gesetzliche Grundlagen (§§ 42, 43 und 62 BNatSchG)
Die digitale Fassung des Verzeichnisses als Auszug aus dem Infodienst finden Sie hier.
ECONAT 08: Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten
– Internationales Seminar im März 2008 in Großbritannien –
von Alexander Harms und Berthold Paterak
Der Beitrag steht Ihnen hier als Download zur Verfügung (PDF, 457 KB, nicht vollständig barrierefrei).
Kurzmitteilungen
90.000ste CITES-Bescheinigung ausgestellt
Im April 2008 wurde vom NLWKN, Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz, die 90.000ste Bescheinigung nach EG-Artenschutzrecht in Niedersachsen ausgestellt. In Umsetzung der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) durch die EG wurde zum 1. Januar 1984 die Bescheinigungspflicht für den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren und Pflanzen der gefährdeten Arten eingeführt. Eine solche Bescheinigung erhalten nur Antragsteller, die nachweisen können, dass das beantragte Exemplar rechtmäßiger Herkunft ist, es also aus einer legalen Zucht oder legalen Naturentnahme innerhalb der EU stammt oder aber legal in die EU importiert worden ist. Mit der Einführung dieser Bescheinigungspflicht ist ein wichtiges Kontrollinstrument im Kampf gegen den illegalen Ausverkauf der Natur geschaffen worden.
Weitere Infos finden Sie hier.
Historische Waldnutzung im "Bentheimer Wald"
Der Bentheimer Wald ist einer der größten naturnahen Laubwälder auf alten Waldstandorten im westlichen Niedersachsen. Auf einer Fläche von nahezu 800 Hektar nördlich der Stadt Bad Bentheim herrschen Eichen-Hainbuchenbestände auf staufeuchten Standorten vor. Beeindruckende Relikte historischer Schneitel-Hutewälder mit mächtigen, breitkronigen Eichen kennzeichnen auf ca. 60 ha die zentralen Flächen.
Kleine Quellbereiche, naturnah mäandrierende Bäche und artenreiche Waldwiesen strukturieren das Gebiet. Schneitel-Hutewälder sind Wälder, die auf drei Ebenen genutzt wurden, im Falle des Bentheimer Waldes bis Ende des 19.Jahrhunderts:
- Die oberste Baumschicht bildeten die Mast-Eichen. Die Eicheln dienten im Herbst der Schweinemast. So wurden z.B. zu Beginn des 16. Jahrhunderts 3.500 Schweine zur Vollmast der Eichen für ca. drei Monate in den Wald getrieben.
- Die unterständige Baumschicht stellten Hainbuchen dar, die regelmäßig für die Gewinnung von Laubheu oder Holznutzung geschnitten (geschneitelt) wurden.
- Die Strauch- und Krautschicht wurde acht Monate im Jahr als Weidefläche für Rinder, Pferde, Ziegen, Gänse etc. genutzt.
Aufgrund dieser speziellen Nutzungsform entstanden vor Jahrhunderten Lebensräume, die in der Gegenwart in Niedersachsen nur noch an ganz wenigen Standorten – wie dem Bentheimer Wald – vorkommen. Dem entsprechend wurde das Gebiet 1999 vom Land Niedersachsen als FFH-Gebiet an die EU gemeldet.
Das Areal weist Lebensräume für eine Vielzahl bedrohter Pflanzen und Tiere auf. So konnte eine artenreiche und in Teilen bundesweit sehr seltene Moos- und Flechtenflora mit enger Bindung an die alten Waldbestände nachgewiesen werden. Die Wert gebenden Arten nach der FFH-Richtlinie sind der Eremit oder Juchtenkäfer, eine eng an alte, licht stehende Höhlenbäume (Hute-Eichen) gebundene Käferart, die im Anhang II der FFh-Richtlinie als prioritäre Art genannt ist und die seltene Bechstein-Fledermaus, eine nach Anhang II der FFH-Richtlinie besonders zu schützende Art. Neben diesen Tieren wurden weitere 11 besonders geschützte Fledermausarten nachgewiesen.
In Zusammearbeit mit dem Fürsten zu Bentheim und Steinfurt als Waldeigentümer hat der NLWKN im April mit ersten Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen in diesem besonderen Waldtyp begonnen. Dazu wurden die alten, seit ca. 1930 nicht mehr bearbeiteten SchneitelHainbuchen erneut beschnitten. Darüber hinaus werden junge Schneitel-Hainbuchen herangezogen. Gleichzeitig werden alte Hute-Eichen freigestellt, d.h., dass die Bäume entfernt werden, die in die Kronen der Eichen hineingewachsen sind. In zwei Jahren sollen zudem Eichenheister gepflanzt und als zukünftige Hute-Eichen entwickelt werden. Danach sollen ca. 40 ha Wald eingezäunt und nach historischem Vorbild beweidet werden.
Neuer Rekord bei den Kiebitzen in der Fehntjer Tief Niederung
Neuer Rekord bei den Kiebitzen und konstante Zahlen bei den Uferschnepfen – so lautet das Fazit nach der Bestandserfassung 2008 in den Naturschutzgebieten der Fehntjer Tief-Niederung. Im gesamten Untersuchungsgebiet – das sind rund 3.400 ha – wurden 490 Kiebitz-Brutpaare und 157 Uferschnepfen-Brutpaare gezählt. Der Trend der Bestandsentwicklung der Uferschnepfe kann trotz leichter Rückgänge in den letzten Jahren insgesamt noch als gleich bleibend bezeichnet werden, was mit Blick auf die besorgniserregende landesweite Entwicklung als Erfolg der umgesetzten Naturschutzmaßnahmen gewertet wird.
Die Fehntjer Tief-Niederung in den Gemeinden Moormerland, Ihlow und Großefehn ist seit 1984 als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt: Besonders interessant sind dabei die typischen Wiesenvogel-Brutgemeinschaften. Die Fehntjer Tief-Niederung ist insbesondere deshalb von herausragenden Bedeutung für die charakteristische Vogelwelt, weil der "Hammrich" auch heute noch traditionell als Grünland bewirtschaftet wird und keine tief greifenden Veränderungen im natürlichen Wasserhaushalt vorgenommen wurden. Das Gebiet, das in seinen Kernbereichen unter dem Meeresspiegelniveau liegt, hat somit seinen besonderen Charakter als weiträumiges, zusammenhängendes Feuchtgebiet auf Niedermoor behalten.
Schon seit 14 Jahren wird regelmäßig der Bestand an Wiesenvögeln erfasst; so dass jetzt solide und damit Richtung weisend auswertbare Daten zur Brutvogelentwicklung der unterschiedlichen Arten vorhanden sind. Der bekannteste Vertreter unter den Wiesenbrütern ist der Kiebitz, der in der Niederung mit stabilen und in den letzten Jahren sogar steigenden Brutbeständen vertreten ist. Besonderes Augenmerk wird von den Fachleuten allerdings auf die Uferschnepfe gerichtet, deren Bestände landesweit stark rückläufig sind. Die Uferschnepfe bevorzugt für ihre Brutreviere extensiv genutzte Feuchtwiesen, die klassischen Sumpfdotterblumenwiesen, mit eher schütteren Grasbeständen. Dagegen nimmt der Kiebitz auch schon mal gerne Ackerstandorte als Brutrevier an. Das macht ihn anpassungsfähiger. Die langjährigen Bestandserfassungen belegen, dass die Brutpaardichte der Uferschnepfe in den Naturschutzgebieten der Fehntjer Tief-Niederung mit ihren hohen Anteilen an extensiven Feuchtwiesen vergleichsweise hoch ausfällt. Außerhalb der Schutzgebiete brüten dagegen immer weniger Paare.
Weitere Infos zur Naturschutzstation: www.naturschutzstation-fehntjertief.niedersachsen.de
Naturschutz auf Flächen des NLWKN
Der NLWKN geht bei der Umsetzung von Natura 2000 selbst mit gutem Beispiel voran. So wurden bereits 1995 auf landeseigenen Flächen des Hochwasserrückhaltebeckens Salzderhelden (Landkreis Northeim) zentrale Bereiche des Europäischen Vogelschutzgebietes V 08 "Leinetal bei Salzderhelden" als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zu den Highlights der vielen im Gebiet vorkommenden Vogelarten gehören der Wachtelkönig, das Tüpfelsumpfhuhn, der Weißstorch, der Silberreiher und zu Zeiten des Vogelzuges mehrere tausend Kraniche, Kiebitze, Gänse und Enten.
Im September 2008 wurde nun als ein Gemeinschaftsprojekt der Wasserwirtschaft (Geschäftbereich I – Betrieb und Unterhaltung landeseigener Anlagen und Gewässer) und des Naturschutzes (Geschäftbereich IV) beim NLWKN auch der noch fehlende schutzwürdige Teil des Vogelschutzgebietes als Naturschutzgebiet gesichert. Im neuen Naturschutzgebiet "Leineniederung Salzderhelden" ist der NLWKN auf einem Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen selbst Eigentümer. Die effektivsten Verbesserungen für den speziellen Vogelartenschutz sollen in dem insgesamt knapp 500 ha großen Naturschutzgebiet auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche im Norden des Polders 2 über hoheitliche Regelungen erreicht werden.
Hier sollen zum Schutz des Wachtelkönigs ca. 30 ha komplett aus der Grünlandnutzung herausgenommen und zur langfristigen Offenhaltung in das Pflegemanagement des Betriebshofes Salzderhelden einbezogen werden. Auf weiteren ca. 134 ha sollen die Schutzziele über eine Anpassung der Pachtverträge auf den landeseigenen Flächen erreicht werden. Dass bei der aus Gründen des Naturschutzes erforderlichen Umstellung der Pachtverträge die Belange der betroffenen Landwirte nicht zu kurz kommen, wird durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren des Niedersächsischen Landvolks, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den Pächtern sichergestellt.
Weitere Infos finden Sie hier.
Hier gibt es den Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen als PDF:
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Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305