Verzeichnis trockenfallender Gewässer
Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz/NLWKN
Trockenfallend oder nicht? Eine Frage, die nicht immer auf den ersten Blick zu beantworten ist. Das abgebildete Upjeversche Tief ist in der Regel wasserführend und als Fließgewässer gemäß WRRL von der Aufnahme ausgenommen (Bild: Hans-Jürgen Zietz).
Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 NWG (in der ab 1. Januar 2024 geltenden Fassung) ist der NLWKN für die Führung eines Verzeichnisses für Gewässer zuständig, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Diese Gewässer sind von den Regelungen zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen ausgenommen. Zur Erreichung der in § 38 Abs. 1 WHG genannten Zwecke bedarf es in diesem Fall keines Gewässerrandstreifen. Diese Gewässer(-abschnitte) werden in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen.
An dieser Stelle bietet der NLWKN die Möglichkeit, Gewässerabschnitte anzuzeigen, die als regelmäßig trockenfallendes Gewässer in das Verzeichnis aufgenommen werden können. Für die Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer (§ 1 Abs. 1 Satz 4 NWG) verwenden Sie bitte die Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer.
Möchten Sie mehrere Gewässerabschnitte anzeigen, können Sie auch die Sammelanzeige zur Aufnahme mehrerer Gewässer oder Gewässerabschnitte in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer benutzen. Hier können Sie bis zu fünf Gewässerabschnitte in einer Anzeige als trockenfallend melden. Sofern Sie das erste Mal eine Anzeige eines trockenfallenden Gewässers ausfüllen, empfiehlt sich vor Anwendung der Sammelanzeige die Anwendung der „Einzelanzeige“, da diese etwas leichter anzuwenden ist.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Vegetationskundliche Entscheidungshilfe mit der darin enthaltenen Liste der Pflanzenarten und den dazugehörigen Zahlencodes, die in die Anzeige trockenfallender Gewässer eingetragen werden müssen.
Eventuell wurde der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis aufgenommen. Die regelmäßig trockenfallenden Gewässer, die im Verzeichnis vermerkt sind, können Sie der entsprechenden interaktiven Umweltkarte des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen der Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer können Sie der Ausfüllhilfe entnehmen.
Falls im digitalen Gewässernetz
- ein Gewässerabschnitt fehlt
- ein im digitalem Gewässernetz vorhandener Gewässerabschnitt nicht mehr vorhanden ist (z. B. durch Verfüllung)
- oder weitere Korrekturen des Gewässernetzes vorgenommen werden sollten (z. B. Änderung des Verlaufs des Gewässers oder der Name des Gewässers),
verwenden Sie bitte die Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes.
Sollten Sie mehrere Gewässerabschnitte ergänzen, ändern oder löschen wollen, nutzen Sie bitte die Sammelanzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes. Hier können Sie bis zu fünf Gewässerabschnitte, die bisher nicht korrekt im Gewässernetz dargestellt sind, in einer Anzeige melden.
Bei weiteren Fragen können Sie die möglichen Antworten der Liste „Häufige Fragen zu Anzeigen trockenfallender Gewässer und Anzeigen zu Änderungen des Gewässernetzes“ entnehmen. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie diese per Email an die unten angegebene Email schicken.
Hinweis zum Ausfüllen und Verschicken der Dokumente: Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Damit ist das Ausdrucken und Einscannen der oben genannten Formulare nicht notwendig, wenn Sie diese per Email an
verzeichnis-tg@nlwkn.niedersachsen.de
verschicken.
Alternativ können Sie die Anzeige auch postalisch an folgende Adresse schicken:
NLWKN Hannover-Hildesheim
Aufgabenbereich H36
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anzeigen wird ermöglicht, wenn Sie diese per Email und im "digitalen" Format (d. h. nicht eingescannt und Eingaben können direkt am PC geändert werden) verschicken. Daher würden wir uns über eine entsprechende Übermittlung der Anzeigenformulare freuen.
Bearbeitungsstand (Stand 06.11.2024)
Hier können Sie sich zu dem Bearbeitungsstand Ihrer Anzeige informieren.
Zwischen August 2021 und November 2024 sind ca. 16.700 Anzeigen trockenfallender Gewässer und ca. 3.000 Anzeigen Änderung Gewässernetz bei uns eingegangen.
Davon wurden ca. 16.600 Anzeigen trockenfallender Gewässer und ca. 2.900 Anzeigen Änderung Gewässernetz bearbeitet. Aktuell werden überwiegend die Anzeigen bearbeitet, die im Oktober 2024 eingegangen sind. In Einzelfällen ist die Bearbeitung einer Anzeige mit größerem Aufwand verbunden, sodass die Bearbeitung der Anzeige etwas länger dauern kann.
Wir bemühen uns, Ihre Anzeigen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Auf Grund der vielen Anzeigen sehen wir derzeit davon ab, Sie nach Bearbeitung und Zustimmung zu Ihrer Anzeige gesondert zu informieren. Die ins Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommenen Gewässerabschnitte werden auf den Umweltkarten Niedersachsen dargestellt und monatlich aktualisiert. Mit Darstellung auf der interaktiven Umweltkarte ist die Aufnahme in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer / Änderung des Gewässernetzes wirksam. Bei Rückfragen zu Ihrer Anzeige oder Ablehnung kommen wir gesondert auf Sie zu.