Chemie - welche Stoffe belasten die Gewässer
Die Verschmutzung von Oberflächengewässern durch Schadstoffe stellt eine Gefahr für die aquatische Umwelt dar, die zu akuter und chronischer Toxizität für Wasserlebewesen, zur Akkumulation von Schadstoffen in den Ökosystemen, zur Zerstörung von Lebensräumen und zur Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt führen sowie die menschliche Gesundheit bedrohen kann. Nach der WRRL wird der chemische Zustand eines Wasserkörpers als "gut" eingestuft, wenn alle Anforderungen des Anhangs IX und X (prioritäre Stoffe) des Artikels 16 der WRRL erfüllt werden. Die Anforderungen der WRRL wurden durch die im Dezember 2008 in Kraft getretene Richtlinie 2008/105/EG präzisiert. Umgesetzt wurden die europäischen Regelungen in der Verordnung des Bundes zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV).
Der Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer Teil C Chemie enthält Datenblätter zu den 33 festgelegten prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen. In den Datenblättern finden sich Informationen zu den prioritären Stoffen, über ihr Vorkommen in Niedersachsen und Angaben zu möglichen Quellen sowie eine Vorschlagsliste von Maßnahmen, damit ein guter chemischer Zustand für alle Oberflächengewässer erreicht wird. Die präsentierten Datenblätter sind in erster Linie als Arbeitshilfe zu verstehen. Selbstverständlich beinhalten sie kein „Patentrezept“. Es dürfte in bestimmten Fällen unumgänglich sein, wie z.B. bei der Ermittlung der Haupteintragspfade, sie individuell zu betrachten und die weitere Vorgehensweise davon abhängig zu machen.
Ein Ergänzungsband zum Leitfaden Maßnahmenplanung, Teil C Chemie (Prioritäre Stoffe) mit aktualisiertem Sachstand ist in Bearbeitung.
Im Webshop des NLWKN kann der Leitfaden, soweit vorhanden, bestellt werden bzw. steht hier zum Download bereit!
Leitfaden Teil C Chemie - Prioritäre Stoffe (WRRL Band 4)
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.11.2014
zuletzt aktualisiert am:
30.08.2022
Ansprechpartner/in:
Dr. Mario Schaffer
NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
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