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Nicht tideoffene Marschengewässer – Subtyp 22.1

In nicht tideoffenen Marschengewässern des Subtyps 22.1 und ggf. in Gewässern mit einem Tidehub < 1m, die im Leitbild durch Hydrophyten geprägt sind, kommt das Verfahren zur „Bewertung der Qualitätskomponente Makrophyten in Marschengewässern Nordwestdeutschlands“ zum Einsatz, welches 2019 überarbeitet wurde (BEMA- bzw. BEMA II-Verfahren; Brux et al. 2009, Brux & Aden 2019). Wie auch beim Makrozoobenthos erfolgen die Bewertungen ausschließlich im Potenzial, da es sich bei den nicht tideoffenen Marschengewässern ausnahmslos um „erheblich veränderte“ (HMWB) oder „künstliche“ (AWB) Wasserkörper / Gewässer handelt.

Für das WRRL-konforme Bewertungsverfahren BEMA werden hinsichtlich der Makrophytenbesiedlung insgesamt sechs Untereinheiten der Marschengewässer des Subtyps 22.1 unterschieden. Für diese sind jeweils eigene Referenzen für ein gutes/höchstes Potenzial im Sinne der EG-WRRL definiert worden.

  Bildrechte: U. Kuhn

Grundsätzlich werden die Makrophyten in einem etwa 100 m langen Kartierabschnitt auf der gesamten Breite des Gewässers untersucht. Bei großen Fließgewässern (über 10 m Breite) kann die Bearbeitung getrennt von beiden Ufern aus oder auf nur einer Uferseite erfolgen. Angemessen ist in diesen Fällen eine Bearbeitungsbreite von 5 m oder mehr.

Erfasst werden alle innerhalb der Aufnahmefläche unterhalb der Mittelwasserlinie wachsenden bzw. wurzelnden Makrophyten (höhere Pflanzen (Spermatophyta und Pteridophyta), Armleuchteralgen (Characeae) und Moose (Bryophyta)).

Die Deckungsschätzung der auftretenden Arten bezogen auf die Aufnahmefläche erfolgt nach der Londo-Skala. Ferner wird die Gesamtdeckung aller Makrophyten, der Hydrophyten und der amphibisch-terrestrischen Röhrichtarten vor Ort in Prozent geschätzt und notiert.

  Bildrechte: U. Kuhn

Bei dem indexbasierten BEMA-Verfahren erfolgt neben der Vergabe von Wertpunkten für das qualitative und quantitative Vorkommen von wertgebenden Wasser- und Sumpfpflanzen auch eine Vergabe zusätzlicher Wertpunkte für Gesamtbedeckung und Artenzahl wertgebender Makrophytenarten sowie für die Anzahl vertretener Wuchsformen. Im Rahmen der Bewertung einer Messstelle werden die jeweils erzielten Wertpunkte zur „Ökologischen Qualitätskennzahl“ (ÖQZ) aufaddiert und über eine Transformationsregel hieraus die ökologische Potenzialklasse errechnet. Die Zuordnung der Wertpunkte erfolgte spezifisch für die insgesamt sieben BEMA II-Subtypen. Im BEMA II-Verfahren können ergänzend die Röhrichte sowie die submerse Böschung bewertet werden. Die Ermittlung der Ecological Quality Ratio (EQR) erfolgt über die Transformation der ÖQZ und ist auch in das BEMA II-Tool implementiert.

Ein Tool für die Bewertung mit dem BEMA II-Verfahren inklusive des entsprechenden Berichts und der Erfassungsbögen für die Freilandarbeiten kann hier heruntergeladen werden

Makrophyten-Aspekt am Dieler Sieltief Bildrechte: U. Kuhn

Makrophyten-Aspekt am Dieler Sieltief

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Oliver-David Finch

NLWKN Aurich
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-155

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