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Gewässerallianz Niedersachsen

Ausgangslage

Ein guter ökologischer Zustand der Fließgewässer richtet sich in erster Linie nach der Vielfalt der vorhandenen Pflanzen- und Tierarten. Voraussetzung dafür sind eine gute Wasserqualität und natur­nahe Gewässerstrukturen.

Die aktuelle ökologische Zustandsbewertung der Oberflächengewässer in Niedersachsen zeigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt leider nur sehr wenige Gewässer die Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie seit deren Inkrafttreten im Jahre 2000 erreicht haben. Aktuell sind es in Niedersachsen 3% der Wasserkörper. 60% der Wasserkörper sind sogar als unbefriedigend oder schlecht eingestuft. Störungen in der Gewässerhydromorphologie und der Durchgängigkeit der Gewässer werden - wie schon im ersten Bewirtschaftungsplan - als eine Hauptursache für dieses schlechte Ergebnis verantwortlich gemacht. Daher bleiben hydromorphologische Maßnahmen und Konzepte zur naturnahen Gewässergestaltung auch im dritten Bewirtschaftungszyklus (2021 bis 2027) weiterhin ein Schwerpunkt der Aktivitäten.

Die Umsetzung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung ist bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die im ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum verfolgte Umsetzungsstrategie erwies sich als nicht ausreichend effektiv. Die Planungen von Maßnahmen müssen zielgerichteter an den fachlichen Erfordernissen und den vorhandenen chemischen und biologischen Defiziten ausgerichtet werden, um die Ziele dort zu erreichen, wo Erfolge möglich sind.


Grundlagen einer erfolgreichen Gewässerentwicklung

Gewässertypische Lebensgemeinschaften zu etablieren, braucht natürlicherweise Zeit. Gewässerentwicklung ist daher auch ein lang andauernder Prozess, in dem sich die Entwicklung vom naturfernen, gestörten zu einem naturnäheren und ökologisch guten Zustand vollzieht.

Die wichtigsten Grundsätze einer erfolgreichen Gewässerentwicklung sind:

  • Nicht alle Gewässer haben die gleichen Voraussetzungen, um sich in relativ kurzer Zeit gut zu entwickeln! Gewässerentwicklung, d.h. eine Wiederbesiedlung mit gewässertypischen Arten und Lebensgemeinschaften, kann grundsätzlich nur dort stattfinden bzw. initiiert werden, wo auch noch ein entsprechendes Potential dazu vorhanden ist.
  • Nicht alle Gewässer sind daher im Hinblick auf Erfolge gleich zu behandeln!
  • Es werden die richtigen Maßnahmen in ausreichender Qualität und Menge gebraucht! Für stabile und durchschlagende Erfolge sind die richtigen Maßnahmen in ausreichender Dichte und Qualität - und an der richtigen Stelle - erforderlich.
  • Es bedarf professioneller „Kümmerer“, die sich den erforderlichen Maßnahmen und den potentiellen Maßnahmenträgern intensiv annehmen.

Für verschiedene Gewässer wurden bereits in den beiden vergangenen Bewirtschaftungszeiträumen Handlungsempfehlungen mit entsprechenden Maßnahmen erarbeitet. Diese stellen eine grobe, langfristige Gesamtplanung für einen Wasserkörper zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele der EU-WRRL dar. Sie werden durch den NLWKN anhand der vorhandenen Defizite der biologischen Komponenten Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen erarbeitet und dienen als fachliche Grundlage und Orientierung für nachfolgende konkrete Planungsschritte. Eine Überarbeitung ist auf Basis der neuen Bewirtschaftungsergebnisse 2020 erfolgt: Die konkrete Vollplanung im Entwurf für die niedersächsischen Schwerpunktgewässer sind auf den Internetseiten des NLWKN hier veröffentlicht.

Eine weitere wichtige Grundlage für die Maßnahmenumsetzung können Gewässerentwicklungspläne darstellen. Gewässerentwicklungspläne sind verortete handlungs- und maßnahmenorientierte Fachplanungen von Wasserwirtschaft und Naturschutz unter Beteiligung der Landwirtschaft und weiteren Beteiligten.


Schwerpunktgewässer und Gewässerallianz

Aufgrund der aktuell schlechten ökologischen Bewertungsergebnisse für die Fließgewässer wurden die vorhandenen Strategien für den dritten Bewirtschaftungsplanzeitraum überprüft und modifiziert, um zukünftig Maßnahmen noch zielgerichteter umzusetzen und damit Erfolge aufzuweisen.

Nach zwei einheitlichen Kriterien wurden landesweit hydromorphologisch besonders entwicklungsfähige Gewässer ausgewählt. Dazu gehören:

  • Gewässer im aktuell mäßigem Zustand oder Potenzial, da sie vom Ziel guter Zustand/Potenzial nur noch eine Klasse entfernt sind und damit die größten Chancen besitzen sich mit entsprechend zielgerichteten Maßnahmen mittelfristig in einen guten Zustand bzw. zum guten ökologischen Potenzial zu entwickeln.
  • Gewässer, die noch über ein relativ intaktes, natürliches Arteninventar verfügen und damit von Natur aus ein gutes ökologisches Regenerationsvermögen besitzen, sodass wiedergeschaffene Strukturen auch mit den gewässertypischen Arten besiedelt werden.

An diesen Gewässern, den sogenannten Schwerpunktgewässern, werden in Zusammenarbeit mit Unterhaltungsverbänden seit 2015 verstärkt Maßnahmen geplant und umgesetzt. Es sollen bevorzugt Fördermittel aus dem Fließgewässerentwicklungsprogramm an diese Gewässer fließen.

In Niedersachsen ist die Maßnahmenumsetzung häufig dort erfolgreich, wo sich engagierte Akteure intensiv der Maßnahmenumsetzung widmen können und Akzeptanz vor Ort für notwendiges Handeln schaffen. Aus diesem Grund wurde für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum in freiwilliger Kooperation mit Unterhaltungsverbänden die „Gewässerallianz Niedersachsen“ gestartet. Dazu wurden leistungsfähige Partner gewonnen, die bereit und in der Lage sind, an einem derartigen Projekt teilzunehmen und dieses konstruktiv mitzugestalten. Für die fachlich ausgewählten Schwerpunktgewässer im Verbandsgebiet wurden Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern geschlossen, um dort die personalintensiven Umsetzungsaktivitäten an Fließgewässern zu verstärken. Im Zuge einer grundsätzlich langfristig anzulegenden Kooperationsstrategie wurde zunächst bei einer begrenzten Anzahl von Unterhaltungsverbänden die Einstellung eines „Gewässerkoordinators" finanziell durch das Land Niedersachsen für zwei Jahre unterstützt. Seit Mai 2021 befinden sich das Projekt nach inzwischen dreimaliger Verlängerung in der vierten Projektphase, wobei die aktuelle Laufzeit auf vier Jahre (Mai 2021 – April 2025) ausgeweitet werden konnte.


Projektpartner in der Gewässerallianz

Das Projekt wird durch den NLWKN, Betriebsstelle Lüneburg GB III zentral koordiniert.

Im Sinne eines effizienten Gewässerschutzes werden damit auch zukünftig gezielter und konsequenter lohnenswerte und überregional bedeutsame Gewässer bevorzugt entwickelt.

Das Projekt baut auch auf eine Unterstützung und Kooperation durch die im Gebiet zuständigen und am Gewässer tätigen Institutionen.

Darüber hinaus werde auch für Gewässer außerhalb dieser Regionen, wenn auch in geringerem Umfang, für Maßnahmen der naturnahen Gewässergestaltung und für Projekte zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit Fördermittel vom Land bereitgestellt. Die Aktivitäten sollten sich aber, damit auch hier langfristig messbare Erfolge zu verzeichnen sind, zunächst auf ein oder zwei Gewässer pro Gebietskooperation konzentrieren und Maßnahmen hier möglichst gebündelt angegangen werden.



Die Ausgabe 1/2019 des Informationsdienstes Gewässerkunde/Flussgebietsmanagement enthält einen Rückblick auf die Pilotphase 2015 bis 2018 der Gewässerallianz Niedersachsen und stellt die vielfältigen Aufgaben der Projektbeteiligten im Bereich der naturnahen Gewässergestaltung vor. Das Dokument steht in der rechten Informationsspalte zum Download bereit.

Projektkulisse Gewässerallianz, Kartenübersicht (Stand 2023)   Bildrechte: NLWKN

Projektkulisse Gewässerallianz, Kartenübersicht (Stand 2023)

Fintau   Bildrechte: Gerken

Altarm an der Fintau

Hunte   Bildrechte: NLWKN

Sohlgleite in der Hunte

Lenne   Bildrechte: NLWKN

Renaturierung der Lenne

Meiße   Bildrechte: NLWKN

Totholz in der Meiße

Meiße   Bildrechte: NLWKN

Kieseinbau in der Meiße

Rhume   Bildrechte: NLWKN

Umbauarbeiten am Rhumewehr

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Nadja Atoc-Amaro

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 2209 - 174

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