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Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen 2016 und BWP 2021

Hinweis: Im Zuge der Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungsplans 2021 bis 2027 werden gegenwärtig die Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 aktualisiert. Sukzessiv werden zuerst die WKDB-HE für die Fließgewässer/Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 2, dann Priorität 3 bis 4 und abschließend mit der Priorität 5 bis 6 veröffentlicht.


Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen werden in Niedersachsen für alle Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 (siehe hierzu: Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie, Ergänzungsband 2017) in der Regel alle sechs Jahre herausgeben bzw. aktualisiert.

Für alle Gewässer ohne Priorität und für Marschengewässer gibt es nur allgemeine, nicht speziell wasserkörperbezogene Handlungsempfehlungen.

Sofern die Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen in wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden sollen, ist vorab immer der örtliche Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) einzubinden, um die Angaben in Bezug auf die Aktivität inhaltlich anzugleichen.

Aktualisierte Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen für die Fließgewässer im Bearbeitungsgebiet Aue-Lühe-Schwinge.

Die Planung von Maßnahmen im Sinne der WRRL muss sich an den festgestellten biologischen, chemischen und hydromorphologischen Defiziten der Gewässer ausrichten. Um diesem Leitsatz zu entsprechen, erarbeitet der NLWKN für die verschiedenen Gewässer Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen für Maßnahmen. Die Basis für die Handlungsempfehlungen bilden die Ergebnisse des laufenden biologischen, chemischen und hydromorphologischen Monitorings. Demzufolge sind auch die Handlungsempfehlungen fortgeschrieben worden.

In den aktualisierten Wasserkörperdatenblättern werden

  • der Ist-Zustand des Wasserkörpers
  • die auf den Wasserkörper einwirkenden Belastungen und Zustandsbewertungen
  • für Schwerpunktgewässer (Gewässer mit einem mäßigen ökologischen Zustand/Potential und besser sowie Gewässer der Priorität 1 bis 4) zusätzlich die Auswertung der Detailstrukturkartierung sowie
  • die sich daraus ergebenden Defizite bei den Qualitätskomponenten dokumentiert.

Die empfohlenen Maßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an dem Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie sowie am fortgeschriebenem Ergänzungsband 2017.

Die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen

  • haben den Charakter fachlicher Empfehlungen. Eine genaue Verortung von Maßnahmen findet nicht statt,
  • stellen eine grobe, langfristige Gesamtplanung für die Fließgewässer zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele der WRRL dar,
  • ersetzen nicht das detaillierte Planungsinstrument der Gewässerentwicklungspläne,
  • dienen als fachliche Grundlage und Orientierung zur Diskussion und Abstimmung nachfolgender, konkreter Planungsschritte.

Die Maßnahmenempfehlungen werden bei Vorlage neuer Erkenntnisse, insbesondere aufgrund neuer Monitoringergebnisse, aktueller Gewässerkartierungen oder umgesetzter Maßnahmen laufend aktualisiert.

Erläuterungen wie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen erstellt werden, finden Sie im Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil D Strategien und Vorgehensweisen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele an Fließgewässern in Niedersachsen. Den Leitfaden können Sie auch in unserem Webshop bestellen.

Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen mit den Schritten 1 bis 5 für prioritäre Gewässer sowie Schwerpunktgewässer inkl. Schritt 6 finden Sie rechts alphabetisch nach Gewässernamen sortiert in einer Downloadtabelle mit einem entsprechenden Downloadlink zu den einzelnen PDF Dokumenten. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht über alle Wasserkörper (WK), die im Bearbeitungsgebiet liegen, sowie spezifische Angaben zu der WK-Nr., zuständigen NLWKN Betriebsstelle, Gewässerpriorität, Schwerpunktgewässer sowie weitere Informationen zu dem jeweiligen Wasserkörper.

Wasserkörper ohne Priorität

Für Wasserkörper ohne Priorität werden nachstehende allgemeine Handlungsempfehlungen zu Wasserqualität und Hydromorphologie gegeben. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus:

Wasserqualität

  • Maßnahmen zur Reduktion von stofflichen und thermischen Belastungen aus Punktquellen (z.B. Neubau/Anpassung von Kläranlagen, Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an Kläranlagen, Behandlung/Rückhalt von Niederschlagswasser)
  • Maßnahmen zur Reduktion diffuser Nähr-/Schadstoff- und Feinsedimenteinträge (z.B. Ausweisung von Gewässerrandstreifen, Vernässung von Mooren und Feuchtgebieten, Umwandlung von Acker in Grünland)

Hydromorphologie

  • Entwicklung und Aufbau standortheimischer Ufergehölze an Bächen/Flüssen
  • Maßnahmen zur Verringerung der Feststoffeinträge und -frachten (Sand und Feinsedimente/Verockerung)
  • Anlage von Gewässerrandstreifen mit standorttypischer Vegetation
  • Herstellung der linearen Durchgängigkeit, soweit sinnvoll
  • Maßnahmen zur Gewässer schonenden Unterhaltung

Bei Fragen zu den Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner in den Betriebsstellen, die rechts in der Infospalte in der Kontakttabelle aufgelistet sind.

Handlungsempfehlungen 2016 für Marschengewässer

Nachstehend finden sie allgemeine Handlungsempfehlungen zu Wasserqualität und Hydromorphologie für Wasserkörper der Marschengewässer im Bearbeitungsgebiet. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus:

Wasserqualität

  • Maßnahmen zur Reduktion von stofflichen und thermischen Belastungen aus Punktquellen (z.B. Neubau/Anpassung von Kläranlagen, Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an Kläranlagen, Behandlung/Rückhalt von Niederschlagswasser)
  • Maßnahmen zur Reduktion diffuser Nähr-/Schadstoff- und Feinsedimenteinträge (z.B. Ausweisung von Gewässerrandstreifen, Vernässung von Mooren und Feuchtgebieten, Umwandlung von Acker in Grünland)

Hydromorphologie

  • Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt (z.B. Einrichten von Flachwasserbereichen oder Anlage von periodisch kommunizierenden Nebengewässern) und Gewässer schonende Unterhaltung
  • Maßnahmen zur Verminderung von starken Wasserstandsschwankungen (z.B. optimierte Steuerung bei Sielzug, Erhöhung der Winterwasserstände, Sicherung von Mindestwasserständen)
  • Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (z.B. optimierte Sielsteuerung, Bau von Umgehungsgerinnen, Rückbau von Stauanlagen, Bau von Fischaufstiegshilfen)
  • Maßnahmen zu Verminderung einer anthropogen stark erhöhten Wassertrübung (z.B. Reduktion des Windangriffs, Verringerung der Ufererosion durch Röhrichte)

Weitere Informationen zu Marschengewässer sowie Angaben zur Reduzierung oder Behebung der Defizite und Belastungen wie z.B. Strukturarmut, Wasserstandsschwankungen, Belastungen mit Nährstoffen und Wiederherstellung der ökologische Durchgängigkeit finden Sie auch unter folgendem Link.

Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen Bildrechte: NLWKN
Ansprechpartner in den Betriebsstellen des NLWKN

(nicht vollständig barrierefrei)

  Kontaktdaten zu Biologie
(PDF, 0,11 MB)

Leitfaden WRRL Band 7

Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer Teil D

Im Bearbeitungsgebiet gibt es Marschengewässer

Im Bearbeitungsgebiet gibt es Marschengewässer

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.04.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.07.2024

Ansprechpartner/in:
Sabina Breske und Frauke Köhne

NLWKN Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 4131/2209-160 u. -170

Sabina.Breske@nlwkn.niedersachsen.de und Frauke.Koehne@nlwkn.niedersachsen.de

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