Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser
Zur Koordinierung der Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Weser nach den Anforderungen der EG-WRRL und des Managements von Hochwasserrisiken aufgrund der EG-HWRM-RL bilden die in der Flussgebietseinheit gelegenen Länder, die Freie Hansestadt Bremen, der Freistaat Bayern, das Land Hessen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser). Die Länder arbeiten zur Durchführung aller überregional relevanten wasserwirtschaftlicher Aufgaben an der Weser im Sinne eines integrierten Flussgebietsmanagements zusammen.
Die FGG Weser besteht aus den Organen Weser-Ministerkonferenz und Weserrat. Der Vorsitz in der FGG Weser sowie der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Land, soweit die Weser-Ministerkonferenz nichts anderes bestimmt. In der zentralen Geschäftsstelle der Flussgebietseinheit Weser mit Sitz im NLWKN, Betriebsstelle Hannover-Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer koordiniert.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
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Flussgebietsgemeinschaft Weser
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Ute Kuhn
FGG Weser
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121 509-715