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Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser

Zur Koordinierung der Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Weser nach den Anforderungen der EG-WRRL und des Managements von Hochwasserrisiken aufgrund der EG-HWRM-RL bilden die in der Flussgebietseinheit gelegenen Länder, die Freie Hansestadt Bremen, der Freistaat Bayern, das Land Hessen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser). Die Länder arbeiten zur Durchführung aller überregional relevanten wasserwirtschaftlicher Aufgaben an der Weser im Sinne eines integrierten Flussgebietsmanagements zusammen.

Die FGG Weser besteht aus den Organen Weser-Ministerkonferenz und Weserrat. Der Vorsitz in der FGG Weser sowie der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Land, soweit die Weser-Ministerkonferenz nichts anderes bestimmt. In der zentralen Geschäftsstelle der Flussgebietseinheit Weser mit Sitz im NLWKN, Betriebsstelle Hannover-Hildesheim werden die gemeinsamen Arbeiten der Bundesländer koordiniert.

Die Geschäftsstelle ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • die Mitwirkung bei der Koordinierung der Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWMR-RL,
  • die Zusammenstellung der Entwürfe des Bewirtschaftungsplanes bzw. der Maßnahmenprogramme sowie der sonstigen erforderlichen Berichte nach der EG-WRRL und der Zusammenstellung von Unterlagen und Berichten nach der EG-HWMR-RL für die Flussgebietseinheit Weser sowie die Aufstellung darüber hinaus notwendiger wasserwirtschaftlicher Planungen,
  • das Aufstellen von Zeit- und Arbeitsplänen und Controlling der Aufgabenumsetzung und Wahrnehmung der Berichtspflichten gegenüber dem Weserrat,
  • geschäftsmäßige Unterstützung aller Organe und Arbeitsgruppen der FGG Weser und Erarbeiten von Vorgaben, Sachständen, Stellungnahmen auf Anforderung der Organe,
  • Erarbeitung von Entwürfen zur Abstimmung methodischer Vorgaben,
  • das Erarbeiten von Grundlagen für sonstige wasserwirtschaftliche Planungen nach ,
  • das Erarbeiten von Programmen für den quantitativen und qualitativen Messdienst der Flussgebietseinheit Weser einschließlich ihrer Quellflüsse, soweit nicht durch die Bewirtschaftungsplanung umfasst,
  • Tätigkeiten im Rahmen der Information der Öffentlichkeit,
  • das Archivieren und Auswerten aller Daten und Untersuchungen zur Flussgebietseinheit Weser in dem für die Koordinierung und Zusammenfassung erforderlichen Umfang.

Flussgebietsgemeinschaft Weser   Bildrechte: FGG Weser

Flussgebietsgemeinschaft Weser

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ute Kuhn

FGG Weser
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121 509-715

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