Anforderungen aus der WRRL an das Grundwasser
1. Ziele
Die Wasserrahmenrichtlinie nennt in Artikel 4 die Ziele für das Grundwasser: innerhalb von 15 Jahren soll der gute quantitative und der gute chemische Zustand erreicht sein. Was bedeutet das konkret?
Der gute quantitative Zustand
Der Grundwasserspiegel muss so beschaffen sein, dass im langfristigen jährlichen Mittel nicht mehr Grundwasser entnommen wird, als sich wieder neu bilden kann. Die Grundwassermenge darf zudem keinen durch den Menschen beinflussten Änderungen unterliegen, die dazu führen würden, dass Oberflächenwasserkörper, die in Verbindung mit dem Grundwasser stehen, ihre ökologischen Qualitätsziele nicht erreichen. Eine anthropogen bedingte Veränderung des Grundwasserspiegels darf auch nicht zu einer Schädigung der in Verbindung stehenden Landökosysteme (FFH-Gebiet mit wasserabhängigen Arten) führen.
Der gute chemische Zustand
Eine Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser ist so zu verhindern oder zu begrenzen, dass es zu keiner Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwasserkörpers kommt. Die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser sollten
- keine Anzeichen für Salz- oder andere Intrusionen erkennen lassen,
- die nach anderen EU-Rechtsvorschriften geltenden Qualitätsnormen, insbesondere der Nitratrichtlinie (91/676/EWG) und der Richtlinien über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG) und Biozidprodukten (98/8/EG), nicht überschreiten,
- nicht so hoch sein, dass die Umweltziele gem. Artikel 4 für in Verbindung stehende Oberflächengewässer nicht erreicht bzw. die ökologische oder chemische Qualität dieser Gewässer wesentlich verringert werden als auch die unmittelbar grundwasserabhängigen Landökosysteme bedeutend geschädigt werden.
Bei der Bewertung des chemischen als auch des mengenmäßigen Zustandes gibt es zwei Einstufungen, die folgendermaßen dargestellt werden:
2. Umsetzung
Die Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie nennen die zu erledigenden Aufgaben, die im Rahmen der Grundwasserordnung (GrwV) des Bundes vom 09. November 2010 ergänzt und konkretisiert wurden. Ergänzend zu den rechtlichen Grundlagen gibt es verschiedene von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser veröffentlichte Arbeitsmaterialien zur Umsetzung der WRRL. Die Materialien sind unter folgenden Links zu finden:
www.wasserblick.net/servlet/is/142651/ und www.wasserblick.net/servlet/is/42489/.
Erstmalige und weitergehende Beschreibung aller Grundwasserkörper zur Beurteilung ihrer Nutzung und des Risikos, ob sie die Ziele eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes erfüllen. Die Beschreibung hat nach Maßgabe der Anlage 1 der GrwV zu erfolgen und sollte z.B. enthalten:
- Darstellung der Lage und Grenzen der Grundwasserkörper
- Ermittlung der Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sind
- Darstellung der Charakteristik der Deckschichten, der Geologie und der Hydrogeologie
- Darstellung der Grundwasserabhängigen Landökosysteme
- Abschätzung der Wechselwirkungen zwischen dem Grundwasserkörper und dem Oberflächengewässersystem
- Berechnung der langfristigen mittleren jährlichen Grundwasserneubildung
- Beschreibung der chemischen Zusammensetzung des Grundwassers ggf. anhand von Typologien für die Beschreibung von Grundwasser
Die weitergehenden Beschreibungen sind vorwiegend für gefährdete Grundwasserkörper durchzuführen. Dies sind Grundwasserkörper, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen.
Prüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeit auf das Grundwasser
Hiermit sind gemeint Lage und Mengen von Entnahmen und Beschaffenheit und Mengen von Einleitungen sowie die Landnutzung im Einzugsgebiet des Grundwasserkörpers.
Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustand des Gewässers
Es sind Überwachungsnetze (Monitoring) aufzustellen, die eine zuverlässige Beurteilung des mengenmäßigen Zustands sämtlicher Grundwasserkörper und der verfügbaren Grundwasserressource sowie eine kohärente und umfassende Übersicht über das Grundwasser in jedem Einzugsgebiet ermöglichen. Es muss hierdurch auch die Möglichkeit gegeben sein, langfristige anthropogene Trends zur Zunahme von Schadstoffen feststellen zu können. Das Rahmenkonzept zum Monitoring finden Sie hier.
Ermittlung und Darstellung des Zustandes des Grundwassers
Im Rahmen des Bewirtschaftungsplans für ein Einzugsgebiet sind für jeden Grundwasserkörper sowohl der mengenmäßige als auch der chemische Zustand zu ermitteln und in den Bewirtschaftungsplänen zu veröffentlichen. Auf den Ergebnissen aufbauend sind zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele Maßnahmen festzulegen und in einem Maßnahmenprogramm für das Grundwasser zu veröffentlichen.
Die Ergebnisse des zweiten Bewirtschaftungsplan, der im Jahr 2015 veröffentlicht wurde, finden Sie u.a. in den Niedersächsischen Beiträgen zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen und im Kartendienst Wasserrahmenrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Weitere aktuelle Informationen zum Zustand des Grundwassers erhalten Sie gemäß des vorliegenden Grundwasserberichts Niedersachsen auf den Seiten des Niedersächsischen Umweltministeriums unter folgenden Links:
Grundwassermenge
Grundwasserbeschaffenheit
Landesweite Informationen zum Parameter Nitrat erhalten Sie auch auf dem interaktiven Umweltkartenserver. Des Weiteren geben Ihnen regional erstellte Übesichtskarten Auskunft über die vorliegende Nährstoffbelastung in Grund- und Oberflächengewässern, siehe folgenden Links:
Nitrat in Niedersachsen: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/GlobalNetFX_Umweltkarten/index.html?optionalLayers=Nitrat%20%28mg/l%29&
Gewässergüte und Nährstoffbelastung in Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/service/umweltkarten/wasserrahmenrichtlinie_egwrrl/naehrstoffbelastungen/n%C3%A4hrstoffkarten-130251.html
Grundwasserkörper
(nicht vollständig barrierefrei)
Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV)
(PDF, 0,05 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Romuald Buryn
NLWKN Cloppenburg
Drüdingstr. 25
D-49661 Cloppenburg
Tel: +49 (0)4471/ 886-125