Kriterien zur Einstufung und Bewertung der Grundwasserkörper nach WRRL
Das Hauptziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das Grundwasser ist es einen guten mengenmäßigen und einen guten chemischen Zustand zu erreichen. Sofern ansteigende Schadstoffkonzentrationen festgestellt werden, muss eine Trendumkehr erreicht werden. Darüber hinaus darf die Grundwasserentnahme in einem Grundwasserkörper die Grundwasserneubildung nicht übersteigen. Eine dauerhafte Grundwasserentnahme kann ein Absinken der Grundwasserstände bewirken und damit eine Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Oberflächengewässern und Landökosystemen führen.
Sowohl für die Grundwassergüte als auch für die Grundwassermenge gilt ein Verschlechterungsverbot.
Damit eine einheitliche Beurteilung und Bewertung der Grundwasserkörper nach den Kriterien der WRRL in Niedersachsen und Bremen gewährleistet wird, wurden von den Arbeitsgruppen Menge und Güte entsprechende Leitfäden Grundwasser erarbeitet:
- Leitfaden für die Bewertung des mengenmäßigen Zustandes von Grundwasserkörpern
- Leitfaden für die Bewertung des chemischen Zustandes von Grundwasserkörpern
- Konzept zur Berücksichtigung direkt grundwasserabhängigen Landökosysteme
Systemskizze Förderbrunnen
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.03.2015
Ansprechpartner/in:
Dr. Romuald Buryn
NLWKN Cloppenburg
Drüdingstr. 25
D-49661 Cloppenburg
Tel: +49 (0)4471/ 886-125