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Einteilung der Wasserkörper

Ein Wasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit stellt die kleinste Bewertungs- und Bewirtschaftungseinheit nach Wasserrahmenrichtlinie dar. Die Einteilung der Übergangs- und Küstengewässer Niedersachsens in Wasserkörper erfolgte auf Grund der Zuordnung zu

a) einer Flussgebietseinheit (Ems, Weser, Elbe) und

b) zu einem Gewässertyp.

Die Typisierung der Küstengewässer wurde nach System B (Anhang II, 1.2, WRRL) durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Faktoren

  • geographische Lage (Ökoregion Nord-Ost-Atlantik)
  • Salinität
  • Tidenhub
  • Seegangsexposition

wurden 5 Gewässertypen (N1-N5) für die Nordsee definiert, von denen 4 an der niedersächsischen Küste vertreten sind. Die eine Seemeile seewärts der Basislinie gelegenen Küstengewässer wurden richtliniengemäß nicht typisiert. Sie werden als ein einheitlicher Gewässertyp (N0; Küstenmeer) angesehen.

Die Übergangsgewässer an den Flussmündungen von Ems, Weser und Elbe bilden eine eigene Gewässerkategorie und werden dem gleichen Gewässertyp (T1) zugeordnet. Ausschlaggebend für die gleiche Typisierung waren die mesotidalen Bedingungen in allen drei Flussmündungen.

Durch die Verschneidung der Gewässertypen mit den Flussgebietseinheiten resultierte die Einteilung der niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer - im engeren Sinne- in der Ausweisung von 15 Wasserkörpern (4 in Übergangsgewässern, 11 in Küstengewässern). Dazu kommen 3 Wasserkörper im Küstenmeer.


Tabelle: Wasserkörper der Übergangs- und Küstengewässer Niedersachsens

Gewässertyp Flussgebietseinheit
Ems Weser Elbe
N1 euhalines, offenes
Küstengewässer
N1_3100_01 N1_4900_01
-
N2 euhalines Wattenmeer

N2_3100_01 N2_4900_01 -
N3 polyhalines, offenes
Küstengewässer
N3_3990_01 N3_4900_01 N3.5000.04.01
N4 polyhalines Wattenmeer
N4_3100_01 N4_4900_01
N4_5900_01
N4_4900_02
T1 Übergangsgewässer
Elbe, Weser, Ems
T1.3990.01
T1.4000.01 T1.5000.01
T1.3000.01

Die Übergangsgewässer sind wichtige Schifffahrtsstraßen. In diesem Bereich finden sich neben ausgedehnten Hafenanlagen auch massive Bauwerke zum Hochwasserschutz. Diese Nutzungen bedingen nachhaltige hydromorphologische Anpassungen, die zu einer Klassifizierung als „erheblich veränderte Wasserkörper “ im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie führen.

Weitere Informationen zur Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper finden Sie im CIS-Leitfaden Nr. 4 (siehe Infospalte rechts).

  Bildrechte: NLWKN

Typisierung der Übergangs- u. Küstengewässer

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Katrin Weddermann

Brake-Oldenburg
Aufgabenbereichsleiterin
Im Dreieck 12
D-26122 Oldenburg
Tel: +49 (0)441/95069171

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