Einteilung der Wasserkörper
Ein Wasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit stellt die kleinste Bewertungs- und Bewirtschaftungseinheit nach Wasserrahmenrichtlinie dar. Die Einteilung der Übergangs- und Küstengewässer Niedersachsens in Wasserkörper erfolgte auf Grund der Zuordnung zu
a) einer Flussgebietseinheit (Ems, Weser, Elbe) und
b) zu einem Gewässertyp.
Die Typisierung der Küstengewässer wurde nach System B (Anhang II, 1.2, WRRL) durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Faktoren
- geographische Lage (Ökoregion Nord-Ost-Atlantik)
- Salinität
- Tidenhub
- Seegangsexposition
wurden 5 Gewässertypen (N1-N5) für die Nordsee definiert, von denen 4 an der niedersächsischen Küste vertreten sind. Die eine Seemeile seewärts der Basislinie gelegenen Küstengewässer wurden richtliniengemäß nicht typisiert. Sie werden als ein einheitlicher Gewässertyp (N0; Küstenmeer) angesehen.
Die Übergangsgewässer an den Flussmündungen von Ems, Weser und Elbe bilden eine eigene Gewässerkategorie und werden dem gleichen Gewässertyp (T1) zugeordnet. Ausschlaggebend für die gleiche Typisierung waren die mesotidalen Bedingungen in allen drei Flussmündungen.
Durch die Verschneidung der Gewässertypen mit den Flussgebietseinheiten resultierte die Einteilung der niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer - im engeren Sinne- in der Ausweisung von 15 Wasserkörpern (4 in Übergangsgewässern, 11 in Küstengewässern). Dazu kommen 3 Wasserkörper im Küstenmeer.
Gewässertyp | Flussgebietseinheit | ||
Ems | Weser | Elbe | |
N1 euhalines, offenes Küstengewässer |
N1_3100_01 | N1_4900_01 |
- |
N2 euhalines Wattenmeer |
N2_3100_01 | N2_4900_01 | - |
N3 polyhalines, offenes Küstengewässer |
N3_3990_01 | N3_4900_01 | N3.5000.04.01 |
N4 polyhalines Wattenmeer |
N4_3100_01 | N4_4900_01 |
N4_5900_01 |
N4_4900_02 | |||
T1 Übergangsgewässer Elbe, Weser, Ems |
T1.3990.01 |
T1.4000.01 | T1.5000.01 |
T1.3000.01 |
Die Übergangsgewässer sind wichtige Schifffahrtsstraßen. In diesem Bereich finden sich neben ausgedehnten Hafenanlagen auch massive Bauwerke zum Hochwasserschutz. Diese Nutzungen bedingen nachhaltige hydromorphologische Anpassungen, die zu einer Klassifizierung als „erheblich veränderte Wasserkörper “ im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie führen.
Weitere Informationen zur Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper finden Sie im CIS-Leitfaden Nr. 4 (siehe Infospalte rechts).
Typisierung der Übergangs- u. Küstengewässer
(nicht vollständig barrierefrei)
CIS-Leitfaden Nr. 4: Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern (Identification and Designation of Heavily Modified and Artificial Water Bodies)
(PDF, 1,41 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Katrin Weddermann
Brake-Oldenburg
Aufgabenbereichsleiterin
Im Dreieck 12
D-26122 Oldenburg
Tel: +49 (0)441/95069171