Bestandsaufnahme
Bis Ende 2004 wurde erstmalig für alle Flussgebietseinheiten in Europa eine Bestandsaufnahme zur Situation der Oberflächen- und Grundwasserkörper erarbeitet und im Frühjahr 2005 an die Europäische Kommission übergeben. Die Bestandsaufnahme 2004 gab einen Überblick über die vorliegenden signifikanten Belastungen der Gewässer und deren Auswirkungen in Niedersachsen wieder. Außerdem wurde eine vorläufige Einschätzung der Zielerreichung nach den Anforderungen der WRRL vorgenommen.
Die Berichte zur Bestandsaufnahme für die nds. Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein/Vechte und Weser bzw. auf Basis der Bearbeitungsgebiete lieferten unter anderem wichtige Anhaltspunkte dafür, wie künftig die Überwachungsprogramme für die Gewässer ausgestaltet werden müssen und welche Maßnahmen notwendig sind, um in belasteten Gewässern den "guten Zustand" zu erreichen.
Gemäß Artikel 5 der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist die Bestandsaufnahme spätestens 13 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. In Deutschland sind die rechtlichen Anforderungen in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV) umgesetzt worden. Die Fortschreibung umfasst unter anderem die Überprüfung der Merkmale der Flussgebietseinheit, der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten und der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzung.
Ein wesentliches Element bei der Aktualisierung der Bestandsaufnahme ist die Überprüfung der Einstufung der Oberflächengewässer als erheblich verändert, künstlich und natürlich. Der Ausweisungsprozess folgt den Vorgaben des Leitfadens zur Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern (CIS-Dokument 2.2) der Europäischen Union und Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Auf Basis dieser Empfehlungen ist der Gewässerstatus alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die beiden Arbeitspapiere finden Sie rechts im Downloadbereich.
Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme und eine Berichterstattung an die Europäische Kommission sind entsprechend der Artikel 14 und 15 der EG-WRRL nicht vorgesehen. Die Ergebnisse werden in den Bewirtschaftungsplänen veröffentlicht. Die nächste Fortschreibung der Bestandsaufnahme erfolgt 2025 für die Aufstellung des vierten Bewirtschaftungsplans.
Bestandsaufnahme gemäß WRRL
(nicht vollständig barrierefrei)
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Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andreas Persy
NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
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Tel: +49 (0) 4131 / 2209-177