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Seenentwicklung (SEE)

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben der Seeentwicklung finanziell gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung ( RL Seenentwicklung - SEE) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 15 vom 13. April 2016.

Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.


Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit nicht möglich.

Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite bekannt gegeben.

Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKNzu richten.

Die Anträge sind jeweils in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.


Zweck der Förderung ist die Sanierung und Restaurierung von Seen (Stillgewässern) i. S. der EG- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), um so die Qualität der Gewässer zu verbessern, den ökologischen Zustand oder das ökologische Potential der Gewässer zu verbessern oder zu erhalten, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten.

Gebietskulisse dieser Richtlinie sind Stillgewässer Niedersachsens mit einer Fläche von mindestens 50 ha gemäß EG-WRRL. Kleinere Stillgewässer können gefördert werden, wenn sie für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind. Im Fall einer Beteiligung des ELER bezieht sich die Gebietskulisse nur auf das ländliche Gebiet i. S. des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014—2020 (PFEIL).

Gefördert werden die nachfolgend genannten Vorhaben, soweit sie i. S. des Zuwendungszwecks der Sanierung und Restaurierung von Seen dienen und sie die Gewässerqualität von Seen in ökologischer und chemischer Hinsicht — gemessen an den Qualitätskomponenten nach der EG-WRRL — verbessern.

  • Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen (damit z. B. auch Habitatmaßnahmen zur Unterstützung der Qualitätskomponente Fischfauna und Bewirtschaftung der Freizeitnutzung aber auch Nahrungsnetzsteuerung zur biologischen Kontrolle der Phytoplanktonentwicklung)
  • Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen), z. B. durch technische Vorhaben im Zulauf wie Verlegung von Zuläufen, Schaffung von Vor- oder Sedimentationsbecken, Anlage von Retentionsbodenfiltern, Anlage von Schilfpoldern, Installation technischer Phosphoreliminationsanlagen
  • Entschlammung (Sedimententnahme, aber auch Sedimentbehandlung oder technische Vorhaben wie Tiefenwasserableitung, Tiefenwasserbelüftung, Phosphat-Fällung und Biomasseentnahme)
  • Verbesserung der Wasserretention (z. B. Wasserstandsmanagement oder Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen)
  • Erprobung innovativer Verfahren (entsprechend dem Stand der Technik gemäß § 3 Nr. 11 WHG) mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern
  • Sonstige, i. S. des Zuwendungszwecks erforderliche Ausgaben, die im sachlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Vorhaben stehen, wie
    - Planungen (Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen),
    - konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen,
    - begleitende und nachfolgende Kontrolluntersuchungen einschließlich begleitender Qualitätssicherungsvorhaben,
    - Zweckforschungen (Langzeitbeobachtungen, Funktionskontrollen) und Einzelfalluntersuchungen (Datenerhebungen, Beweissicherungen),
    - Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen an Eigentümerinnen und Eigentümer und Inhaberinnen und Inhaber bestehender Rechte,
    - Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung (im Einzelfall),
    - Erwerb neuer Maschinen, Geräte und Anlagen

    Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.


    Die Förderung von geeigneten Vorhaben der Seenentwicklung ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften.

    (Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften)


    Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:


    Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.

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