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Öffentliche Wasserversorgung, Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen (RdErl. d. MU v. 20.03.2019)
(PDF, 0,16 MB)
Die Rohwasserbeschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers wird regelmäßig durch die Betreiber der Wassergewinnungsanlagen überprüft. Dazu werden von den Unteren Wasserbehörden im Rahmen der wasserrechtlichen Zulassung entsprechende Festlegungen getroffen. Diese Daten werden dem NLWKN regelmäßig durch die Betreiber übermittelt und dienen auch als Ergänzung des landeseigenen Grundwassermessnetzes.
Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) regelt die Grundsätze hierzu im § 89 NWG; der Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 20.03.2019 „Öffentliche Wasserversorgung, Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen“ gestaltet die Umsetzung. Der Erlass und dessen Anlagen sowie die hierzu getroffenen Schnittstellenregelungen zur Datenübermittlung werden hier in der Infospalte als Download zur Verfügung gestellt.
Das von den Wasserversorgungsunternehmen zur Verfügung gestellte Trinkwasser wird ebenfalls in regelmäßigen Abständen untersucht. Dabei wird die Qualität im Verteilungsnetz und den Zapfstellen überprüft. Die Trinkwasserqualität unterliegt hierbei den strengen Grenz- und Vorsorgewerten der Trinkwasserverordnung; die Überwachung hierzu obliegt der Gesundheitsverwaltung.