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Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete werden ausgewiesen, damit die oberirdischen Gewässer genug Raum haben, um bei Hochwasser über die Ufer zu treten, ohne größeren Schaden anzurichten. Es soll öffentlich bekannt sein, welche Gebiete Hochwasser gefährdet sind, damit sich alle potenziellen Nutzerinnen und Nutzer der Fläche darauf einstellen können. In Überschwemmungsgebieten darf nicht gebaut werden und es gibt weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert und Bodenabschwemmungen vermieden werden. Überschwemmungsgebiete werden durch behördliche Verordnungen nach § 76 WHG festgesetzt. Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden; dem NLWKN wurden mit der Zuständigkeitsverordnung zum Wasserrecht (ZustVO-Wasser) einige bestimmte Gebiete zur Festsetzung zugewiesen.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Nachstehend finden Sie die Verordnungstexte der vom NLWKN festgesetzen Überschwemmungsgebiete mit den dazugehörigen Übersichtskarten.


(nicht vollständig barrierefrei)

 

Fähranleger Neu Darchau Hochwasser 08.2002 Bildrechte: Werner Muß

Fähranleger Neu Darchau Hochwasser 08.2002

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