NLWKN Niedersachsen klar Logo

Nutztierschäden

Übersicht über die gemeldeten Schadensfälle von toten/eingeschläferten, verletzten und verschollenen Nutztieren in Niedersachsen, bei denen der Wolf als möglicher Verursacher gemäß „Richtlinie Wolf“ geprüft wurde.


Die Dokumentation und Bearbeitung von Nutztierschäden wird seit dem 1. Februar 2022 von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) übernommen. Wenn beim Fund eines toten Nutztieres auf einer Weide der Verdacht besteht, dass ein Wolf beteiligt sein könnte, informieren Sie bitte umgehend die zuständige Stelle bei der LWK:
www.lwk-niedersachsen.de/nutztierschaeden-wolf


Zur Vermeidung von Wolfsübergriffen sollten Tierhalter Herdenschutzmaßnahmen ergreifen. Das Land Niedersachsen erstattet bis zu 100 % der Materialkosten. Informationen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen finden Sie hier.

Darstellung der Schäden an Nutztieren im niedersächsischen Umweltkartenviewer

Der Umweltkartenviewer des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz bietet eine Übersicht über die gemeldeten Schadensfälle von toten/eingeschläferten, verletzten und verschollenen Nutztieren in Niedersachsen, bei denen gemäß „Richtlinie Wolf“ geprüft wurde, ob ein Wolf Verursacher des Schadens ist. Die Zahl der Schadensfälle (Lfd. Nr.) entspricht nicht der Anzahl der betroffenen Tiere, da es sich pro Schadensfall um mehrere Tiere handeln kann.

In der Karte werden nur die Schadensfälle dargestellt, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt wurde sowie die Schadensfälle, die noch in Bearbeitung sind.

In der Tabelle sind zusätzlich auch alle Schadensfälle aufgeführt, bei denen der Wolf als Verursacher nicht nachweisbar war oder ausgeschlossen werden konnte. Bei den dargestellten Nutztierschadensorten handelt es sich nicht um die exakten Originalkoordinaten, sondern um die Gitterfelder, in denen sich der Schaden zugetragen hat. Die Daten werden nur bis zu einem Maßstab 1:150.000 dargestellt, in größeren Zoomstufen ist der Layer ausgeblendet.

Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten "Schadensverursacher" und "Mindestschutz" finden Sie hier.


Alle Nutztierschäden

Sie können sich im Umweltkartenviewer alle Nutztierschäden für alle Jahre oder für einzelne Jahre anzeigen lassen. Klicken Sie dazu auf den entsprechenden Link oder nutzen Sie den nebenstehenden QR-Code:

Nutztierschäden einzelner Tierarten

Sie können Sich auch sortiert die Nutztierschäden für einzelne Tierarten anzeigen lassen.



Anleitung zum Kartenviewer am Beispiel "Alle Nutztierschäden 2022"

Nach Aufrufen des Links Alle Nutztierschäden 2022 wird im Umweltkartenviewer die Seite mit allen Nutztierschäden in 2022 geöffnet.

Wenn Sie die Nutztierschäden für ein anderes Jahr oder alle Jahre zusammen ansehen möchten, benutzten Sie oben den entsprechenden Link und klicken Sie sich wie dargestellt durch das Menü.

Klicken Sie in der Legende zunächst auf "Dargestellte Karten".  
Klicken Sie in der Legende zunächst auf "Dargestellte Karten".
Nach Klicken auf das Rädchen klappt das Menü nach unten auf, das ausgewählte Thema wird angezeigt. Hier werden die beiden wesentlichen Funktionen angeboten.  
Nach Klicken auf das Rädchen klappt das Menü nach unten auf, das ausgewählte Thema wird angezeigt. Hier werden die beiden wesentlichen Funktionen angeboten.
Durch Klicken auf den Infobutton „i“ wird die Infobox zu dem Thema geöffnet.  
Durch Klicken auf den Infobutton „i“ wird die Infobox zu dem Thema geöffnet.
leerHier finden Sie Erläuterungen und die Legende der Symbole in der Karte.  
Hier finden Sie Erläuterungen und die Legende der Symbole in der Karte.
Klicken auf das Tabellensymbol links neben dem Infobutton öffnet die Tabelle mit den Nutztierschäden. Die einzelnen Spalten können über die Kopfzeile sortiert werden.  
Klicken auf das Tabellensymbol links neben dem Infobutton öffnet die Tabelle mit den Nutztierschäden. Die einzelnen Spalten können über die Kopfzeile sortiert werden.
Diese Tabelle kann über das Druckersymbol in der rechten oberen Ecke der Tabelle ausgedruckt oder exportiert werden.  
Diese Tabelle kann über das Druckersymbol in der rechten oberen Ecke der Tabelle ausgedruckt oder exportiert werden. *)
*) Eine Anleitung zum Exportieren der Tabelle finden Sie hier zum Download.
Anleitung zum Kartenviewer für Nutztierschäden für einzelne Tierarten

Im Kartenviewer können auch Nutztierschäden einzelner Tierarten sortiert aufgerufen werden:
Ziegen, Pferde, Gatterwild, Rinder, Schafe, sonstige Tiere.


Nach Aufrufen des Links wird im Umweltkartenviewer die Seite mit den Nutztierschäden für einzelne Tierarten (alle Jahre) geöffnet. Klicken Sie dazu links in der Legende auf "Dargestellte Karten". Die Nutztierschäden für alle Jahre lassen sich nun für die einzelnen Tierarten durch Entfernen oder Setzen des Häkchens aus- oder einblenden.


Nach Aufrufen des Links wird im Umweltkartenviewer zunächst eine leere Seite geöffnet. Zur Darstellung der Nutztierschäden für die einzelnen Tierarten für einzelne Jahre gehen Sie wie folgt vor (s. a. folgende Abb.):

- Klick auf "Natur": Legende mit Themen klappt auf
- Klick auf "Nutztierschäden": Legende der einzelnen Arten klappt auf
- Klick auf Einzelart: Legende mit einzelnen Jahren klappt auf
- Ein- und Ausblenden einzelner Jahre über Häkchen, Infobox und Tabelle anwählbar (Erläuterung s. o.).
 
Ansprechpartner:
Technischen Fragen zur Umweltkartenviewer: umweltkarten@mu.niedersachsen.de
Inhaltliche Fragen zu den Nutztierrissen: wolfsbuero@nlwkn.niedersachsen.de

Erläuterungen zu Begrifflichkeiten

Schadensverursacher:

  • Wolf: Der Wolf ist als Verursacher eindeutig erwiesen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

    Der Verursacher eines Nutztierschadens ist aufgrund von Nachweisen oder eindeutigen Hinweisen mit zumindest hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Als Erkenntnismittel dienen z. B. genetische Spuren, wie Speichelreste am Kadaver, in direkter Nähe gefundene Haar- oder Kotproben etc. Auch andere Hinweise, wie ein für Wölfe typisches Rissbild oder Fährten um den Rissort, werden in die Beurteilung einbezogen.

  • Wolf nicht nachweisbar: Der Wolf ist als Verursacher nicht nachweisbar und nicht wahrscheinlich als Verursacher anzunehmen. Es liegen in der Regel keinerlei Hinweise auf Beteiligung von Wölfen vor.

    Anhand der beim Nutztierschaden erhobenen Daten wurden keine Hinweise auf den Wolf als Verursacher gefunden. Der Wolf ist als Verursacher zwar nicht eindeutig auszuschließen, die Spurenlage weist aber eher auf einen anderen Verursacher (Haushund, Luchs, Fuchs etc.) oder eine andere Todesursache hin. Dies gilt z. B. wenn das Rissbild indifferent ist und eher nicht auf einen Wolf schließen lässt.

  • Kein Wolf: Der Wolf ist als Verursacher eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.

    Es liegen keinerlei Hinweise auf den Wolf als Verursacher vor. Dies gilt z. B., wenn mittels DNA-Analyse ein anderer Verursacher des Nutztierschadens festgestellt werden kann oder wenn sich das Rissbild von dem eines Wolfes deutlich unterscheidet (Haushund, Luchs, Fuchs etc.). In vielen Fällen liegt auch eine andere Todesursache (Krankheit, Totgeburt etc.) vor, mögliche Fraßverletzungen wurden dem bereits toten Tier zugefügt.


Mindestschutz:

  • Billigkeitsleistungen im Rahmen der Richtlinie Wolf werden nur für Schafe, Ziegen, Gatterwild, Rinder, Pferde, Hütehunde sowie Herdenschutztiere gewährleistet.
  • Voraussetzung für Schafe, Ziegen und Gatterwild ist (seit dem 6. Juni 2018 in ganz Niedersachsen) ein besonderer wolfsabweisender Grundschutz.
  • Für Pferde und Rinder werden Billigkeitsleistungen grundsätzlich ohne Anforderungen an einen besonderen wolfsabweisenden Grundschutz gewährt. Die Tierbestände sind jedoch entsprechend der Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu halten und die daraus resultierenden Mindeststandards zur Einzäunung von Tieren umzusetzen.
  • Ausnahme: Wenn rechtliche Vorschriften die Errichtung des Grundschutzes nicht zulassen (z. B. im Deichbereich, an Wasserstraßen), können Billigkeitsleistungen unabhängig vom wolfsabweisenden Grundschutz gewährt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.


    zum Seitenanfang
    zur mobilen Ansicht wechseln