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Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2019

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass wesentliche Arbeitsschritte alle sechs Jahre wiederholt werden. Dazu gehört auch die Aktualisierung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (Art. 14 WRRL und § 83 WHG). Auf diese Weise kann von den Akteuren am Gewässer in regelmäßigen Abständen überprüft werden, wie sich die Gewässer und das Grundwasser entwickeln, Anstrengungen können verstärkt und neue Akzente gesetzt werden.

2008 wurden erstmalig die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zusammengetragen. 2014 wurden die über die wichtigen Fragen formulierten Belastungen überprüft und mit der Öffentlichkeit abgestimmt. Dieser Schritt stand für 2020 wieder an. Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zeigen auf, welche Handlungsbereiche an den Oberflächengewässern und im Grundwasser bestehen. Aus den Handlungsbereichen ergeben sich die Schwerpunkte für die Maßnahmenplanung, um so die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Neben einer Vielzahl von Belastungen, die lokale und regionale Bedeutung für die niedersächsischen Gewässer haben, gibt es Gewässerbelastungen, die jeweils im gesamten Flussgebiet eine wichtige Rolle spielen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde die ganzheitliche Betrachtung der Gewässer in den Fokus gerückt. Die Gewässer werden als Ganzes von der Quelle bis zur Mündung betrachtet - in den Flussgebieten. Niedersachsen hat Anteile an den Flussgebieten Elbe, Weser, Ems und Rhein.

Ganz wesentliche Belastungsschwerpunkte in allen Flussgebieten sind weiterhin

  • die hydromorphologischen Veränderungen der Oberflächengewässer einschließlich mangelnder Durchgängigkeit und
  • signifikante stoffliche Belastungen durch Nähr- und Schadstoffe in Fließgewässern und im Grundwasser.

In den Anhörungsdokumenten der vier Flussgebiete wird das Thema „Folgen des Klimawandels“ aufgegriffen.

Die Diskussion zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung ist zusammen mit der Ermittlung der Gewässerbelastungen und den Ergebnissen der Zustandsbewertung die Grundlage, um Maßnahmen für die Gewässer festzulegen. Zusammenfassend werden alle Informationen zu den Gewässern im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm veröffentlicht.

Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung der Flussgebiete wurden vom 22.12.2019 bis zum 22.06.2020 landesweit zur Stellungnahme ausgelegt und veröffentlicht. Sie finden die Unterlagen hier und auf den Seiten der Flussgebietsgemeinschaften zum Download.

Auch bei der dritten Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für den vierten Bewirtschaftungszeitraum erfolgt ein Anhörungsverfahren mit aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Anhörungsdokumente für die „Zeitpläne und Arbeitsprogramme“ und die „Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ werden gemeinsam vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 sowie die „Entwürfe der vierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme“ im Zeitraum vom 22.12.2026 bis 22.06.2027 veröffentlicht und angehört.


  Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
WRRL-Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung - Anhörungsdokumente

Links zu den Flussgebietsgemeinschaften:

https://www.fgg-elbe.de

https://www.fgg-weser.de

https://www.ems-eems.de

http://www.fgg-rhein.de


Hier finden Sie nähere Angaben zu den Standorten der Betriebsstellen und der Direktion des NLWKN.

Die "Hase" bei Haselünne   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

Die "Hase" bei Haselünne

Bildrechte: NLWKN

Kalender 2014 - Was das Wasser bewegt

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andreas Persy

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 / 2209-177

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